mir geht es darum, ob wir warten mit dem einziehen bis das Kind da ist, weil ich habe mal gelesen, wenn man im neuen Haus gemeldet ist, und dann das Kind geboren wird, dann bekommt man doch das Baukindergeld nicht mehr oder?
Ich verstehe nicht, warum Leute sowas lieber aus zweiter Hand eines anonymen Forenusers lesen wollen, anstatt die offiziellen Dokumente zu konsultieren.
Kurze Frage nebenbei, reicht zur Antragstellung die Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber oder muss es die Einkommensteuerbescheinigung vom Finanzamt sein?
Selbstverständlich. Auf dem Steuerbescheid steht das zu versteuernde Einkommen darauf. Damit werden die Einkommensgrenzen geprüft.
Antrag in 2019 benötigt Steuerbescheide 2017/2016.
Zuletzt aktualisiert 04.05.2024 Im Forum Bau-Förderung / KfW-Förderung / Zuschüsse Hausbau gibt es 811 Themen mit insgesamt 16767 Beiträgen