Baukindergeld - Auslegung neue Förderrichtlinie

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Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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Ähm - wieso sollte dieser jemand keine 190.000 Euro liegen haben? Mir fallen da sofort einige ein aus meiner Bekanntschaft. Manche haben da sogar deutlich mehr. Der Zwischenverkauf kann wegen der Vorfälligkeitszinsen auch deutlich geringer ausfallen. Wichtig ist, dass am Ende 190.000 Euro veranschlagt werden. Hat man genug Kinder, bleibt am Ende immer noch ordentlich was übrig. Am besten ist es sich aber auf dem Papier scheiden zu lassen. Die Ehefrau die dann nicht mehr Verwandt ist, kann kaufen. Nach einiger Zeit kann man wieder auf dem Papier heiraten. Ist der beste und sicherste Weg. Da kann die KfW nur schwer etwas unterstellen oder nachweisen. Aber egal - das waren Frust-Gedanken. Kommt sowieso nicht in Frage
na da will man gerne mithalten was. hier könnten die 48k zur vermögensbildung hilfreich sein^^
 
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Rudolf86

§ 264 StGB kann man da empfehlen
Ne - der § 264 StGB greift hier nicht. Da geht es um falsche, unrichtige und unvollständige Angaben. Falsche Verwendung usw. Eine Scheidung ist völlig legal. Und jetzt erkläre mir mal bitte, wer nachweisen will, ob sich zwei Menschen tatsächlich scheiden wollen? Niemand. Ist die Förderung erst mal genehmigt, interessiert sich niemand mehr dafür.

na da will man gerne mithalten was. hier könnten die 48k zur vermögensbildung hilfreich sein^^
Von dir hätte ich auch nichts anderes erwartet
 
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Rudolf86

Bis einer plaudert, versteht sich.
Wer soll denn plaudern? Wie auch beim Baukindergeld so auch bei der Eigenheimzulage sollte die neue Immobilie als erster Wohnsitz gelten. Was meinst du wie viele die neue Immobilie als ersten Wohnsitz angemeldet haben, aber gar nicht dort wohnen? Wenn es erst mal genehmigt ist, fragt keiner mehr danach. Und nein ich habe keine Eigenheimzulage erhalten. Bin bis dato immer nur Mieter gewesen.

Braucht man für ne Scheidung nicht ein Trennungsjahr?
Bis Ende 2020 sind es aber noch 1 1/2 Jahre oder? Außerdem spielt das alles doch gar keine Rolle. In meiner Situation kommt so etwas sowieso nicht in Frage. Wir werden in den nächsten 2 Monaten kaufen, sobald der Grundbucheintrag erfolgt ist.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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