Bodenplatte öffnen oder aufstemmen möglich - Erfahrungen?

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Skyfire

Hallo Leute,

unsere Abwasserrohre liegen jetzt leider nunmal teilweise außerhalb der Maße in der Bodenplatte.

Jetzt kam die Idee auf, die Bodenplatte im Bereich der 10 KG - Rohre DN 100 zu öffnen und dort Hauff Anschlusstrichter AT 100 einzubauen. Diese werden dann mit eingegossen wenn die Öffnungen verschlossen werden.

Mal von den Kosten ganz abgesehen, ist ein öffnen der Bodenplatte unproblematisch machbar? Kann die Bodenplatte dabei größere Schäden davontragen oder macht ein aufstemmen da nichts aus? Brauch man dafür eine neue Statik oder sonstige Unterlagen?

Kann man überhaupt die Anschlusstrichter sinnvoll nachträglich noch einbauen (Die Trichter haben ja einen Durchmesser von 360 mm), der Bereich der gestemmt werden muss ist damit nicht wirklich klein.

Vielen Dank für eure Hilfe
 
S

Skyfire

Ja der Bauleiter hat sich das angeschaut. Er hat aber wenig Interesse daran, da es sich bei der Bodenplatte um „Eigenleistung“ handelt und er die Bodenplatte fachlich nicht beurteilt. Der Bodenplattenbauer hat eine Fachbauleitererklärung abgegeben und damit ist für den Bauleiter alles erledigt.

Beim Treffen gestern an der Bodenplatte kam die Aussage vom Bodenplattenbauer das die Platte dann halt aufgestemmt würde.

Aber ich Zweifel halt etwas und hinterfrage das als Bauherr nunmal.

Ich suche die beste Lösung. Die Anschlusstrichter finde ich zwar eine saubere Lösung, aber bei 10 Öffnungen dieser Größe Zweifel ich halt etwas.

Laut Bodenplattenbauer ist „alles kein Problem“ und man kann einfach so alles machen. Das hat er aber vorher schon gesagt und dann falsch gemacht
 
kbt09

kbt09

Ja der Bauleiter hat sich das angeschaut. Er hat aber wenig Interesse daran, da es sich bei der Bodenplatte um „Eigenleistung“ handelt und er die Bodenplatte fachlich nicht beurteilt.
Er soll sie auch nicht fachlich beurteilen, sondern ganz genau sagen, welche Anschlüsse tatsächlich verlegt werden müssen.

Und dann mal den Vertrag mit dem Bodenplattenbauer prüfen. Hatte der korrekte Zeichnungen usw.?

Ob die Lösung technisch in Ordnung ist, wird dir wohl nur ein Sachverständiger sagen können.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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