Bastelraum als Wohnraum geeignet? günstig!

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Hallo,

ich habe für unser Haus extra bei der Kellererstellung eine Raumerhöhung auf 2,40m und Wohnraumestrich + Heizung einrechnen lassen. Genügt das um den Hobbyraum als Wohnraum zu nutzen? oder muss ich noch etwas bei der Außendämmung beachten? Zur Zeit ist außen mehrere Bitumenschichten und ca. 6cm Styropor aufgebracht.
Zählt der Keller dann offiziell als Wohnraum und muss auch vom BT als Wohnraum beachtet werden. Der Srchi hat den Hobbyraum mit 33qm als Wohnraum mitgerechnet.
 
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Lichte Raumhöhe, Fertigmass >= 2,40m!
+Dämmung + Heizung nach Energieeinsparverordnung
+Belichtung und Belüftung: Tageslicht, Fenstergröße, Sichtverbindung nach außen inkl. Brüstungshöhe der Fenster sollten durch Architekt berücksichtigt sein, sonst bleibt es ein Hobbyraum.
Baut Ihr mit einer Förderung, müssen außerdem die Förderrichtlinien berücksichtig werden.
 
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hm, fertigmaß ist 2,40m
Heizung ist da, für die größe des Raums berechnet.
Ein 2 flügeliges Fenster mit gemauertem Lichtschacht.
bleibt die Dämmung, reicht da die Dämmung von außen durch Styroporplatten?
 
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Du brauchst keinen Lichtschacht, es geht zum Beispiel auch mit einer Abböschung vor dem Fenster, macht bedeutend heller und freundlicher als ein Lichtschacht, da der Lichteinfallswinkel günstiger ist.
 
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ja, hatte ich auch überlegt, ist aber nicht möglich, ich habe vor dem Fenster nur 3m bis zur Grundstücksgrenze, und oben läuft der Zuweg zum Hauseingang. Die unterkante des Fensters liegt bei 2m tief.
 
U

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Guest
Im Prinzip kannst Du in Deinem Haus machen und wohnen wie und wo Du willst. Dein Architekt darf es aber nicht als Wohnraum ausweisen.
Wenn Du eine Wohnungsbauförderung bekommst, z.B.B. junge wachsende Familie od. Ähnliches, kann es sein, dass dieser Raum nicht gewertet wird oder im dümmsten Fall die Förderung nicht gezahlt wird.
 
Zuletzt aktualisiert 21.07.2025
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