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Guest
Förderung bekomme ich keine. Meine Architekt hat die vollen 33qm Fläche des Hobbyraums als Wohnraum ausgelegt. Mir ging es um prinzipielle Themen aus der Bau und Leistungsbeschreibung. Denn hier heißt es "Alle Wohnräume werde mit einem Gipsputz versehen". Wenn der Architekt den Kellerraum als Wohnraum ausgewiesen hat, hätte die Baufirma meiner meinung diesen auch Putzen müssen, weil als Wohnraum ausgewiesen. Aber naja ich hab ihn halt selbst geputzt, interessiert mich halt mal wie sich das mit Hobbyräumen so Hält. Hell genug ist der Raum, denn ich habe den Lichtschacht selbst Gemauert und entsprechend groß ausgelegt. Wie ist das eigentlich mit den Kellerfenstern, da ist ISO Verglasung drin. ist das nach Energieeinsparverordnung auch zulässig? Oder muss da Thermopen rein?