Bastelraum als Wohnraum geeignet? günstig!

4,60 Stern(e) 5 Votes
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Bastelraum als Wohnraum geeignet? günstig!
>> Zum 1. Beitrag <<

U

Unregistriert

Guest
Förderung bekomme ich keine. Meine Architekt hat die vollen 33qm Fläche des Hobbyraums als Wohnraum ausgelegt. Mir ging es um prinzipielle Themen aus der Bau und Leistungsbeschreibung. Denn hier heißt es "Alle Wohnräume werde mit einem Gipsputz versehen". Wenn der Architekt den Kellerraum als Wohnraum ausgewiesen hat, hätte die Baufirma meiner meinung diesen auch Putzen müssen, weil als Wohnraum ausgewiesen. Aber naja ich hab ihn halt selbst geputzt, interessiert mich halt mal wie sich das mit Hobbyräumen so Hält. Hell genug ist der Raum, denn ich habe den Lichtschacht selbst Gemauert und entsprechend groß ausgelegt. Wie ist das eigentlich mit den Kellerfenstern, da ist ISO Verglasung drin. ist das nach Energieeinsparverordnung auch zulässig? Oder muss da Thermopen rein?
 
U

Unregistriert

Guest
Für Kellerräume verwendet man aber keinen Gipsputz, da hat Deine Firma schon recht, wenn sie da einen Kalk - Zementputz ausschreibt.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
Im Forum Einrichtung / Wohnen gibt es 635 Themen mit insgesamt 6518 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben