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Du meinst nicht zufällig eine "Vertragserfüllungsbürgschaft" ?was ist davon zu halten die Ausführungsbürgschaft erst zu erhalten "zwei Wochen vor Baubeginn".
Wofür und in welchen Verhältnis zur Gesamtsumme des BV?Zuvor sind bereits zwei Raten fällig über ein Gesamtvolumen von rs TEUR 60.
Noch keine Arbeiten geleistet und schon die ersten TEUR 60 weg? Da muss dann wohl zwingend die Vertragserfüllungsbürgschaft (einer deutschen Vollbank) noch VOR dieser Zahlung eingehen.was ist davon zu halten die Ausführungsbürgschaft erst zu erhalten "zwei Wochen vor Baubeginn".
Zuvor sind bereits zwei Raten fällig über ein Gesamtvolumen von rs TEUR 60.
Ich hoffe, es ist noch nicht zu spät ... Kann ja auch alles gut sein, man weiß es nicht. In unserem Bauträgerwerkvertrag ist die erste Zahlung *nach* Beginn der Erdarbeiten fällig (na gut, Notar, Grunderwerbsteuer, Gebühren für die Stadt, wasweißichnichtnoch natürlich früher ...)."zwei Wochen vor Baubeginn".
Zuvor sind bereits zwei Raten fällig über ein Gesamtvolumen von rs TEUR 60.