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ᐅ Ausführungsbürgschaftsunterlagen erst zu Baubeginn?


Erstellt am: 16.08.15 22:35

Vortex16.08.15 22:35
Hallo,

was ist davon zu halten die Ausführungsbürgschaft erst zu erhalten "zwei Wochen vor Baubeginn".
Zuvor sind bereits zwei Raten fällig über ein Gesamtvolumen von rs TEUR 60.

Soll das tatsächlich gängige Praxis bei den grossen Bauunternehmern sein?

Bin gespannt auf Feedback...
Bauexperte16.08.15 22:51
Vortex schrieb:

was ist davon zu halten die Ausführungsbürgschaft erst zu erhalten "zwei Wochen vor Baubeginn".
Du meinst nicht zufällig eine "Vertragserfüllungsbürgschaft" ?
Vortex schrieb:

Zuvor sind bereits zwei Raten fällig über ein Gesamtvolumen von rs TEUR 60.
Wofür und in welchen Verhältnis zur Gesamtsumme des BV?

Grüße, Bauexperte
Vortex17.08.15 19:48
Hallo Bauexperte,

ja, ich meine eine Vertragserfüllungsbürgschaft.

Die Gesamtsumme des BV beträgt TEUR 360.

Die ersten beiden Raten sind TEUR 30 für die Planung und TEUR 30 für den Bauantrag.

Wäre super, wenn du mir deine Einschätzung geben könntest.

Herzlichen Dank.

Viel Glück
Voki117.08.15 20:53
Vortex schrieb:
was ist davon zu halten die Ausführungsbürgschaft erst zu erhalten "zwei Wochen vor Baubeginn".
Zuvor sind bereits zwei Raten fällig über ein Gesamtvolumen von rs TEUR 60.

Noch keine Arbeiten geleistet und schon die ersten TEUR 60 weg? Da muss dann wohl zwingend die Vertragserfüllungsbürgschaft (einer deutschen Vollbank) noch VOR dieser Zahlung eingehen.

Lasst Euch bloß beraten.

*kopfschüttel*
Bieber081517.08.15 21:17
Vortex schrieb:
"zwei Wochen vor Baubeginn".
Zuvor sind bereits zwei Raten fällig über ein Gesamtvolumen von rs TEUR 60.
Ich hoffe, es ist noch nicht zu spät ... Kann ja auch alles gut sein, man weiß es nicht. In unserem Bauträgerwerkvertrag ist die erste Zahlung *nach* Beginn der Erdarbeiten fällig (na gut, Notar, Grunderwerbsteuer, Gebühren für die Stadt, wasweißichnichtnoch natürlich früher ...).

Vielleicht kannst du die die erste Rate um den Betrag der Erfüllungsbürgschaft mindern.
Vortex17.08.15 22:08
Danke für die ersten Antworten. Zur Höhe der Ausführungsbürgschaft liegen ebenso noch keine Informationen vor. Dachte bislang, das bezieht sich auf die Vertragssumme.

Die ersten 30000 wurden für die Entwurfsplanung bereits bezahlt. Die nächsten 30000 sollen jetzt gezahlt werden, sobald der Bauantrag übergeben wird zur Einreichung.



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