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maximax
Ich dachte in BY gibt es keine Teilgeschosse mehr.In Bayern ist IMO ein Dachgeschoss ein Vollgeschoss, wenn mehr als 2/3 der Fläche höher ist als 230cm.
Ich dachte in BY gibt es keine Teilgeschosse mehr.In Bayern ist IMO ein Dachgeschoss ein Vollgeschoss, wenn mehr als 2/3 der Fläche höher ist als 230cm.
Ein Walmdach ist leider nicht erlaubt! Für einen Bungalow mit Zeltdach ist das Grundstück sicher etwas zu klein, wenn man 140-160qm Wohnfläche haben möchte...Heißt eingeschossig nicht, dass das DG kein Vollgeschoss sein darf?
Habe aber keine Ahnung wie das in Niedersachsen ist..
Ich würde hier zu einem Bungalow mit Wohnkeller tendieren (1m raus aus der Erde), darauf ein flaches Walmdach (ich unterstelle mal dass der Verfasser das mit Zeltdach meinte..).