In § 3 BImSchV steht: Nr. 4: naturbelassenes stückiges Holz (das kann selbstverständlich auch in Form eines Brettes sein, und nichts anderes sind Einwegpaletten), Nr. 6: gestrichenes, lackiertes oder beschichtetes Holz (mit mehreren Ausschlüssen, die nicht für Einwegpaletten zutreffen), Nr. 7...