Mündlich , meine Ehefrau war dabei , der Verarbeiter müsste es ebenfalls gehört haben , schriftlich habe ich noch nichts.
Ja, die habe ich , ich habe ab dem Zeitpunkt, wo der Mangel von den Außendienstler bestätigt worden ist , 14 Tage gesetzt, halte ich für angemessen.
verstehe ich nicht...