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ᐅ Architektin wird emotional und will nicht weiter machen. Wie mache ich nun weiter?

Erstellt am: 11.03.26 17:41
O
Ohropax
1
11ant
15.03.26 19:13
Ohropax schrieb:
Schade, dass Du keine Zeit mehr hast, mein Mandat zu übernehmen.

Nein, Lücken gibt es immer, aber:

11ant schrieb:
Manche Mandanten akquiriert man besser nicht.

Ich hatte aus Deinem Kommunikationsverlauf hier konkludent abgeleitet, daß Du an meiner Hilfe auch gar nicht mehr interessiert wärest. Ich wäre es bis vor wenigen Beiträgen noch (bei Vorkasse, das Projekt klingt ja immerhin interessant und mit vermutlich einigem Potential an meiner Verbesserung daran) gewesen. Inzwischen darfst Du mein (ohnehin stets freibleibendes) Angebot allerdings als aufgekündigt betrachten. Das hat etwas mit Arbeitszufriedenheit zu tun, für wen man sein wirken gerne einsetzt. Wie Du ja schon sagtest:

Ohropax schrieb:
Bei der Akquise sollte man seeeehr freundlich sein, sonst wird das nichts.

So viele "e" bräuchte es für mich nicht, aber alles hat Grenzen; und die Zeiten, wo sich die Kunden die Anbieter aussuchten, wenden sich schon seit einer ganzen Weile. Vom Ende des Adels hat mancher König Kunde noch wenig mitbekommen, oder will es zumindest nicht sehen. Die heutige Marktrealität ist (zum Leidwesen von Heinrich Haffenloher), daß die Dienstleister, noch mehr als die Händler, nur noch mit freundlichen Kunden zu tun haben wollen.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
H
hb235
15.03.26 20:31
11ant schrieb:
daß Du an meiner Hilfe auch gar nicht mehr interessiert wärest. Ich wäre es bis vor wenigen Beiträgen noch (bei Vorkasse, das Projekt klingt ja immerhin interessant und mit vermutlich einigem Potential an meiner Verbesserung

LOL, was für ein Desparate bist du denn? Ist das hier ein unabhängiges Forum oder ein Fangbecken für peinliche, emotionale Kleinstunternehmer?
O
Ohropax
15.03.26 20:38
11ant schrieb:
bei Vorkasse

Hast Du etwa nicht aufgepasst? Es gilt die Vorleistungspflicht des Unternehmers!
Ich wollte Dich mandatieren (vielleicht), aber Du hast mich sehr schnell "dämlich" genannt und das ist keine gute Basis für eine vertrauensvolle Geschäftsbeziehung.
M
MachsSelbst
15.03.26 20:56
Nö, konkret gilt in Deutschland Vertragsfreiheit, sofern der Vertrag nicht sittenwidrig ist. D.h. natürlich kann man in einem Vertrag auch vereinbaren, dass du eine Anzahlung leistest oder den kompletten Betrag schon bei Vertragsabschluss rüberschiebst. Ist hier ja passiert, ohne dass es illegal wäre.

Als ich nen Fensterbauer holen musste, um die Fenster einstellen zu lassen, wollten die auch 100% Vorkasse haben. Und auch längst nicht alle Versandhändler schicken dir Ware auf Rechnung zu, d.h. dass du erst nach Erhalt bezahlst. Bei den meisten musst du eine Kreditkarte angeben, die mit Versand der Ware belastet wird oder Paypal o.ä.

Das mit der Vorleistungspflicht von Unternehmen ist schlicht Unsinn.
O
Ohropax
15.03.26 20:59
MachsSelbst schrieb:
Nö, konkret gilt in Deutschland Vertragsfreiheit, sofern der Vertrag nicht sittenwidrig ist. D.h. natürlich kann man in einem Vertrag auch vereinbaren, dass du eine Anzahlung leistest oder den kompletten Betrag schon bei Vertragsabschluss rüberschiebst. Ist hier ja passiert, ohne dass es illegal wäre.

Nicht im Verhältnis von Unternehmer zu Verbraucher und bei vorformulierten Vertragsbedingungen. Ich habe es mir von einem Juristen erklären lassen.

MachsSelbst schrieb:
Als ich nen Fensterbauer holen musste, um die Fenster einstellen zu lassen, wollten die auch 100% Vorkasse haben.

Was man nicht alles will...
K
kbt09
15.03.26 22:03
Ohropax schrieb:
vorformulierten Vertragsbedingungen.

Ist halt die Frage, was man als diese betrachtet. Nur, weil jemand bereits einen schriftlichen Vertragsentwurf vorlegt, gilt das nicht unbedingt als "vorformulierte Vertragsbedingung" lt. der Vorgabe. Du hättest ja nicht annehmen müssen, nachverhandeln können usw.
vorkassevorleistungspflichtvertrag