ᐅ Architektin wird emotional und will nicht weiter machen. Wie mache ich nun weiter?
Erstellt am: 11.03.26 17:41
O
Ohropax11ant schrieb:
Einen lauteren Warnschuß, sich sofort zu verabschieden, kann es ja wohl kaum geben.Das stimmt, da war ich zu gutgläubig. Rettet mich aber jetzt, weil es AGB ist.
11ant schrieb:
Ich sagte bereits: den Beweis, daß es sich überhaupt um einen Architektenvertrag handelt, bleibst Du chronisch schuldig.Wem muss ich was beweisen? Die Architektin muss beweisen, dass es ein Vertrag ist. Ich nicht.
11ant schrieb:
Die Architektin hat aber auch keinen Kontrahierungszwang, Pflichtmandate gibt es bei Architekten nicht.Die Architektin hat sich auf die Sache eingelassen, sie kann auch nicht einfach so raus.
11ant schrieb:
Mandanten mit schlechter Zahlungsfähigkeit oder -moral jedoch leider sehr wohl.Meinst Du mich damit? Die Architektin ist zur Vorleistung verpflichtet. Meine Zahlungsmoral ist Weltklasse. Ich habe 15.000 Euro sofort auf den Tisch gelegt, bevor sie auch nur einen Strich gemacht hat.
11ant schrieb:
Ist da nicht nachvollziehbar, daß wir anfangen zu zweifeln ?An was zweifelst Du?
11ant schrieb:
dafür gibt es das honorarpflichtige SeparéeBei der Akquise sollte man sehr freundlich sein, sonst wird das nichts.
H
hanghaus202315.03.26 17:33Hast Du denn Fristen vereinbahrt? Dann kannst die ja anmahnen. Ansonsten die Vertragserfüllung mit Fristsetzung anmahnen. Die Restzahlung bis zur Erfüllung begründet ablehnen. Die Vorkasse hast doch wie vertraglich geregelt geleistet. Falls das nicht hilft, den Vertrag wegen Nichterfüllung kündigen. Dein Unternehmer kann aus den bereits erbrachten Planungen eine eigene Planung herstellen (die natuerlich nicht 1:1 sein sollte [ zu mindest einige Fehler beheben sowie zum Beispiel Regelabmessungen seines Bauentwurfs einplanen]) und den Bauantrag stellen. Das kostet sicher keine 15k.
hanghaus2023 schrieb:
Hast Du denn Fristen vereinbahrt?Nein, aber die Architektin hat gesagt, dass sie nun die Schlussrechnung stellen möchte und hat dabei sehr viel Druck gemacht. Ich habe gesagt, bitte listen Sie mir alles auf und schicken sie mir die Rechnung. Das hat sie dann auch getan, eine Rechnung für das restliche gesamte Honorar, also 100% noch bevor ich überhaupt den Bauantrag gesehen habe. Dann eskalierte alles.
Ich werde morgen per Einschreiben die Frist setzen und dann aus wichtigem Grund kündigen. "Leider" gehört der Entwurf ihr. Ich hoffe, dass nach der Kündigung das irgendwie "verrechnet" wird und er dann mir gehört.
Es nervt mich, dass ich nun einen anderen Architekten suchen muss (der GU ist irgendwie nicht scharf darauf, den Bauantrag stellen zu lassen...), nur weil sie vertragsbrüchig wird. Danke für Deine klare und hilfreiche Antwort!!
Ohropax schrieb:
Das stimmt, da war ich zu gutgläubig. Rettet mich aber jetzt, weil es AGB ist.Die Gutgläubigkeit besteht wohl durchaus auch im Präsens.
Ohropax schrieb:
Wem muss ich was beweisen? Die Architektin muss beweisen, dass es ein Vertrag ist. Ich nicht.Gewiß ist es ein Vertrag. Aber ob Visualisierungsvertrag oder Architektenvertrag, das läßt Du im Dunkeln.
Ohropax schrieb:
Die Architektin hat sich auf die Sache eingelassen, sie kann auch nicht einfach so raus.Richtig, sie ist den Vertrag eingegangen und muß ihn erfüllen. Eine Schlecht- oder Nichterfüllung zu rügen, da liegt der Ball bei Dir.
Ohropax schrieb:
Meinst Du mich damit? Die Architektin ist zur Vorleistung verpflichtet. Meine Zahlungsmoral ist Weltklasse. Ich habe 15.000 Euro sofort auf den Tisch gelegt, bevor sie auch nur einen Strich gemacht hat.Zu Beginn flott zahlen auch Betrüger, das heißt nichts. Und nein, ihre Pflicht zur Vorleistung habe ich begründet in Zweifel gezogen. Ihr habt ja eine vorschüssige Honorartranche vereinbart - ohne Zahlungsplan sehe ich da gar keine Klarheit, wann die verbraucht ist. Leistungsphase 1 bis 4 sind zusammen 27 Prozentpunkte, davon die Leistungsphase 4 nur die letzten drei. Nach Adam Riese wäre logisch, daß sie damit auch in die zweite Tranche fällt. Wenn Dir das nicht paßt, hättest Du das im Vertrag festhalten müssen.
Ohropax schrieb:
An was zweifelst Du?Zunächst hat Yvonne Deine planerische Kompetenz bezweifelt, da schließe ich mich aus dem bekannten Grund an. Und Deine "Zurückhaltung" der Gesamtperspektive nährt wie gesagt Zweifel an der Objektivität der Darstellung höchst reichlich.
Ohropax schrieb:
Bei der Akquise sollte man seeeehr freundlich sein, sonst wird das nichts.Manche Mandanten akquiriert man besser nicht. Die übrigen schätzen meine klare Haltung. Aktuell ist der Kalender bis in den Mai voll, und das ist auch gut so. Ich will auch mal Urlaub, den hatte ich im vergangenen Jahr weit herausgeschoben.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Ohropax schrieb:
Ich werde morgen per Einschreiben die Frist setzen und dann aus wichtigem Grund kündigen. "Leider" gehört der Entwurf ihr. Ich hoffe, dass nach der Kündigung das irgendwie "verrechnet" wird und er dann mir gehört.
Es nervt mich, dass ich nun einen anderen Architekten suchen muss (der GU ist irgendwie nicht scharf darauf, den Bauantrag stellen zu lassen...), nur weil sie vertragsbrüchig wird. Danke für Deine klare und hilfreiche Antwort!!Das muß ja ein toller (immer noch geheimer) Vertrag sein, nach dem ihr auch Dein und der Beitrag des GU daran gehören sollen. Wie gesagt, nach meiner Bewertung Deiner Schilderungen ist sie nur Mitarbeitende gewesen, mehr nicht.
Daß der GU auf die Leistungsphase 4 keine Lust hat, sollte zu denken geben. Das spricht für Bedenken seinerseits gegen die Ausführung.
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11ant schrieb:
Gewiß ist es ein Vertrag. Aber ob Visualisierungsvertrag oder Architektenvertrag, das läßt Du im Dunkeln.Im Vertrag steht, dass die Architektin mit dem Entwurf und der Bauantragsplanung beauftragt wird. Das war es!
11ant schrieb:
Und nein, ihre Pflicht zur Vorleistung habe ich begründet in Zweifel gezogen.Das ist Unsinn. Steht gleich im ersten Satz: Abschlagszahlungen
11ant schrieb:
Wenn Dir das nicht paßt, hättest Du das im Vertrag festhalten müssen.Du hast die Folge von §307 Baugesetzbuch nicht verstanden.
11ant schrieb:
Zunächst hat Yvonne Deine planerische Kompetenz bezweifelt, da schließe ich mich aus dem bekannten Grund an. Und Deine "Zurückhaltung" der Gesamtperspektive nährt wie gesagt Zweifel an der Objektivität der Darstellung höchst reichlich.Du hast ein Problem zu vertrauen. Hast Du schon mal eine Therapie gemacht?
11ant schrieb:
Manche Mandanten akquiriert man besser nicht. Die übrigen schätzen meine klare Haltung. Aktuell ist der Kalender bis in den Mai voll, und das ist auch gut so. Ich will auch mal Urlaub, den hatte ich im vergangenen Jahr weit herausgeschoben.Schade, dass Du keine Zeit mehr hast, mein Mandat zu übernehmen.
11ant schrieb:
Daß der GU auf die LP4 keine Lust hat, sollte zu denken geben. Das spricht für Bedenken seinerseits gegen die Ausführung.Das schreibe und vermute ich doch schon die ganze Zeit. Deswegen möchte ich auch zum jetzigen Zeitpunkt keine 100% zahlen. Deswegen macht die Architektin so viel Druck.
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