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ᐅ Argumente für Befreiung vom Bebauungsplan - Kniestockerhöhung


Erstellt am: 05.01.26 17:25

1
11ant
08.01.26 10:57
mlnd9106 schrieb:

man muss die Fläche ja nicht auf Krampf erzwingen, wenn z.B. mit höherem Kniestock auch weniger ginge. Im Gegenzug könnte das Bauamt ja sagen: „Ok, du kriegst deinen Kniestock, dafür geht das + an Wohnfläche im DG von deiner Grundflächenzahl ab, damit man eben nicht einfach dann die Terrasse größer baut.
Derlei Deals sind im Baurecht nicht vorgesehen. Weniger Süssigkeiten, dafür auch trotz unerledigter Hausaufgaben in die Disco; "wenn ich die Höchstgeschwindigkeit immer unterschreite, darf ich dann die Höchstparkdauer überziehen ?" - merkste selber, ne ? ;-)
Papierturm schrieb:

Meine Erfahrung ist: Die meisten Mitarbeiter von Bauämtern sind echt freundlich.
... was ihren Ermessensspielraum allerdings nicht erweitert. Das Problem sehe ich hier nicht in der Vermutung einer Gegenposition des Bauamtes, sondern diejenige "dem Weg, der mir ohne Fachmann selbst einfällt und -leuchtet, sollte doch schmerzfrei zustimmbar sein".

Wie ich einleitend bereits sagte, ein höherer Kniestock ist so ziemlich der Nummer 1 Wunsch der Bauwilligen an den Weihnachtsmann - atypisch ist hier nur, daß den ´mal jemand hat, dem genügend Grundflächenzahl-Flächenbudget sogar für einen Bungalow zur Verfügung stünde und der auch kein Geldbudget dagegen einwände, das EG für einen Rechentrick aufzublasen (was zu vermeiden ich absolut begrüße). Unter Gesichtspunkten von Vernunft und dergleichen wäre ich voll ein Fan des vom TE bevorzugten Weges, aber Flexibilität ist nicht gerade der zweite Vorname des Baurechts, und Verwaltungsbeamte sind nicht der Vernunft oder Logik, sondern dem Gesetz zur Treue verpflichtet. Daher nicht nur mein Vorschlag - wobei mein Beispiel nur eines und das erste aus einem ganzen Füllhorn ist, das mir einfiel. Das ist eben mein spontan erster Gedanke (hammer käine Hammer un finge mer käi Zang, joa da nemme mer zur Nud de Iisestang), daß einerseits ein Drempel denselben Zweck (der vermiedenen Niedrigfläche) erfüllt wie ein Kniestock, und andererseits mit der Abseite etwas pfiffigeres angestellt werden kann als nur einen zu dämmenden Hohlraum zu erzeugen. Und dann gab ich noch den Hinweis, dem Bauamt die Brücke zur Befreiung zu bauen, daß die eigentlich einzig außenwirksame Traufhöhe moderat bleiben könnte, also durch mehr Kniestock nicht hochgetrieben würde. Da würde ich dann allerdings von 50 nicht gleich auf 150 gehen, sondern nur auf 90. Mit meinem Vorschlag von Drempel statt/hinter Kniestock dächte ich an 50+70=120.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
M
mlnd9106
08.01.26 11:05
Papierturm schrieb:

Folgende Idee:
Anrufen und ganz freundlich und explorativ mit denen sprechen.
Das ist der Plan und zwar einfach um zu sehen, welche Möglichkeiten es denn eventuell gäbe. Nicht, weil man unbedingt anders bauen will als erlaubt, oder weil das Grundstück zu vorher gemachten Plänen nicht passt. Jetzt will man die aber auch nicht unnötig behelligen, daher eben die Frage danach, was hat denn bei anderen so funktioniert und was wollen die sowieso pauschal nicht hören.
M
mlnd9106
08.01.26 11:09
11ant schrieb:

Wie ich einleitend bereits sagte, ein höherer Kniestock ist so ziemlich der Nummer 1 Wunsch der Bauwilligen an den Weihnachtsmann - atypisch ist hier nur, daß den ´mal jemand hat, dem genügend Grundflächenzahl-Flächenbudget sogar für einen Bungalow zur Verfügung stünde und der auch kein Geldbudget dagegen einwände, das EG für einen Rechentrick aufzublasen (was zu vermeiden ich absolut begrüße). Unter Gesichtspunkten von Vernunft und dergleichen wäre ich voll ein Fan des vom TE bevorzugten Weges, aber Flexibilität ist nicht gerade der zweite Vorname des Baurechts, und Verwaltungsbeamte sind nicht der Vernunft oder Logik, sondern dem Gesetz zur Treue verpflichtet. Daher nicht nur mein Vorschlag - wobei mein Beispiel nur eines und das erste aus einem ganzen Füllhorn ist, das mir einfiel. Das ist eben mein spontan erster Gedanke (hammer käine Hammer un finge mer käi Zang, joa da nemme mer zur Nud de Iisestang), daß einerseits ein Drempel denselben Zweck (der vermiedenen Niedrigfläche) erfüllt wie ein Kniestock, und andererseits mit der Abseite etwas pfiffigeres angestellt werden kann als nur einen zu dämmenden Hohlraum zu erzeugen. Und dann gab ich noch den Hinweis, dem Bauamt die Brücke zur Befreiung zu bauen, daß die eigentlich einzig außenwirksame Traufhöhe moderat bleiben könnte, also durch mehr Kniestock nicht hochgetrieben würde. Da würde ich dann allerdings von 50 nicht gleich auf 150 gehen, sondern nur auf 90. Mit meinem Vorschlag von Drempel statt/hinter Kniestock dächte ich an 50+70=120.

Jetzt sind wir auf dem richtigen Weg, damit lässt sich wesentlich mehr anfangen! Danke!
1
11ant
08.01.26 12:34
mlnd9106 schrieb:

Jetzt sind wir auf dem richtigen Weg, damit lässt sich wesentlich mehr anfangen! Danke!
Damit ließ sich bereits etwas anfangen, als ich es zum Erstenmal schrieb.
mlnd9106 schrieb:

Jetzt will man die aber auch nicht unnötig behelligen, daher eben die Frage danach, was hat denn bei anderen so funktioniert und was wollen die sowieso pauschal nicht hören.
Wenn sich jemand meldet: "Bauamt, Apparat Mürrisch, schlechten Tag !" dann antwortest Du: "falsch verbunden" und versuchst Dein Glück auf einer anderen Durchwahl noch´mal. Der Regelfall ist, daß man beim Aktenblättern für freundliche Anrufe eher dankbar ist. Gerade wenn man jemandem schreiben mußte, daß das nun wirklich nicht geht, möchte man beim nächsten Kunden wieder seine freundliche Hilfsbereitschaft beweisen. Übrigens ist Hingehen besser als Anrufen, und Amtsflure sind gerade, damit man schon von weitem erkennen kann, wer seine Ansprechbarkeit mit einer offenen Tür signalsiert. Und oft hört man sie telefonieren. Dann wartest Du, bis die Person mit der freundlichen Stimme wieder auflegt. Ich komme immer gleich zur Sache, mein Kumpel Hubert macht erst ein Kompliment oder einen Witz oder bedauert die Sachbearbeiter (in seinem Fall bevorzugt: -in) über ihre manchmal schwierige Kundschaft. Das ist nicht wirklich Hexerei.
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H
hanghaus2023
08.01.26 12:39
Budget ist ein Zahl. Mit Deinen Ausschweifungen kann ich nix anfangen. Steht denn die Finanzierung schon?

Ich weiss ja noch nicht mal wie Deine Grundrisse der 2,5 Etagen ausschauen.

Mal ganz grob 10*11,1*0,8 = 88,8 m2 * 2,5 * 3000 Euro sind schon mal 666k + 50k Doppelgarage + 50k Nebenkosten + 50k Hang.

Das sind dann 816 k

Wenn Du das nicht hast, gehört eingespart. 225m2 sind sebst mit Einliegerwohnung sehr grosszügig.
1
11ant
08.01.26 13:23
11ant schrieb:

Ich bin sonst ein friedliebender Mensch, aber wenn mir ein Bauamt in einem 34er Gebiet etwas von eigenständiger Kniestockhöhenbeschränkung erzählen würde, dann wäre ich umgehend beim Anwalt - aber sowas von (da kannze mich für ankucken, wennze verstehss). Ehrlich gesagt wäre ich das aber auch in einem Bebauungsplangebiet: dem Ortsbild kann das komplett egal sein, wie tief ich meine Geschossdecke unter die Traufhöhe lege. Vorschriften sind legitim, Schikanen nicht.
Da es gerade geliked wurde: das ist auch aktuell meine Meinung, allerdings bezog sich diese Äußerung auf ein 34er Gebiet. Hier bei einem älteren Bebauungsplan würde ich das versöhnlich angehen. Aber das Grundproblem bleibt: eine eigenständige Begrenzung des Kniestockes - also im Prinzip nur der Höhendifferenz Traufe ./. Geschossdecke - ist sachlich Unfug und hat damit in einer rechtsstaatlichen Einschränkung nichts zu suchen; die maßgebliche Größe ist eigentlich die Traufhöhe, daher gilt es auch nur sie zu schützen.
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