L-Bank Z15-Darlehen Erfahrungen?

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GeraldG

Bei dem letzten Brief war ja sogar ein Hinweis zu Zwischenfinanzierung und wie die gestaltet sein muss damit sie abgelöst werden kann. Die bräuchte man ja nicht wenn man nicht schon (auf eigene Gefahr) anfangen dürfte.
 
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tofugag

Hatte nochmal jemand Darlehensverträge im Briefkasten oder Kontakt zur L-Bank mit neuen Informationen? Scheint aufgrund der leeren Kassen und der Sommerpause recht ruhig zu sein.
 
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SaleK123

Hat jemand Erfahrungen mit der Muskelhypothek beim Kauf eines Bestandshauses? Wir sind gerade dabei den Antrag auszufüllen und die Eigenleistung ist hier laut dem Merkblatt auf 10% der Baukosten beschränkt. Gilt das beim Erwerb einer Bestandsimmobilie dann tatsächlich nur auf die Sanierungskosten oder kann ich die 10% von den Gesamtkosten (Haus + Sanierung) nehmen?
 
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GeraldG

Die Referenz auf die man sich bezieht ist eigentlich immer der Gesamtpreis. Also Kaufpreis plus Nebenkosten plus Sanierungskosten.
 
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InfoSucher25

Hallo zusammen,
ich bin neu hier und wollte euch mal meine Eckdaten mitteilen:
05.05.25 Antragseingang Landratsamt
19.05.25 Antragseingang L-Bank
11.07.25 Brief mit nachzureichenden Unterlagen erhalten (wurden am 07.08. nachgereicht)
15.08.25 Schreiben mit Bewilligungsreife erhalten

Außerdem habe ich eine Anfrage an das Ministerium gestellt und gefragt, ob auch dieses Jahr weitere Mittel bereitgestellt werden. Die Antwort war leider ernüchternd:

„vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage via Kontaktformular vom 16.09.2025 zur landesseitigen Wohnraumförderung.

Das Ministerium für Landentwicklung und Wohnen bemüht sich, auch im laufenden Programmjahr das bereitgestellte Subventionsvolumen der Wohnraumförderung soweit wie möglich aufzustocken. Der Handlungsrahmen hierfür ist im Vergleich zu den Vorjahren jedoch deutlich enger geworden, u.a. weil Programme, aus denen in Vorjahren Mittel umgeschichtet werden konnten, entweder beendet sind oder aber dort keine Mittel mehr erübrigt werden können.

Ob überhaupt und wenn ja in welcher Höhe das Landeswohnraumförderprogramm in diesem Jahr verstärkt werden kann, lässt sich daher auch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen.
Wir können Ihnen deshalb leider keine Hoffnung machen, dass in diesem Jahr noch weitere Mittel für zinsverbilligte Baufinanzierungs-Darlehen wie das Z15-Darlehen bereitgestellt werden können.
Mit weiterem Subventionsvolumen für entsprechende Bewilligungen ist somit erst wieder 2026 zu rechnen.

Antragstellungen sind möglich. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der hohen Nachfrage nach den Angeboten des Landeswohnraumförderungsprogramms „Wohnungsbau BW 2022“ und der naturgemäß begrenzt zur Verfügung stehenden Subventionsmitteln derzeit zu Verzögerungen bei der Bewilligung von Förderanträgen kommen kann. Nach aktuellem Stand ist von einer Wartezeit von mindestens einem Jahr bis zur Bewilligung (Förderzusage) auszugehen.
Weitere Informationen zu unserem Förderangebot „Wohnungsbau BW“ erhalten Sie auf unserer Website.“
 
Zuletzt aktualisiert 02.10.2025
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