W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Schwieriger Grundriss Grundstück und Denkmal - §34


Erstellt am: 11.02.25 21:44

buttyhome26.02.25 17:15
Wir haben die Möglichkeit einer minimal invasiven Bauteilerkundung erhalten, mit dem Ziel, den Aufbau der Wände und Decken herauszufinden, bevor sie unter Schutz gestellt werden. Kennt sich jemand von Euch aus, worauf man achten muss?
buttyhome29.05.25 13:55
So, ich würde euch gerne auf den laufenden halten. Die Bauteilerkundung hat ergeben, dass die Wände und Treppe bauzeitlich sind. Somit besteht jetzt Denkmalgeschutz auf das gesamte Gebäude und den Grundriss. Damit verabschieden wir uns von dem Plan, das Haus in den Neubau zu integrieren.
Das Grundstück wurde vermessen und jetzt ein Neubau von unserer Architektin vorgeschlagen, der uns (bis auf die Baukosten) schon glücklich macht. Ich würde gerne die Schwarmintelligenz hier nutzen, und Kommentare zum Plan einholen. Mir ist aber nicht klar, wer die Rechte hat. Darf ich die Pläne hier hochladen, weil ich der Auftraggeber bin, oder verstoße ich dann gegen Urheberrecht?
ypg29.05.25 14:32
buttyhome schrieb:

Mir ist aber nicht klar, wer die Rechte hat. Darf ich die Pläne hier hochladen, weil ich der Auftraggeber bin, oder verstoße ich dann gegen Urheberrecht?
Das kommt darauf an. Urheberrecht ist nicht übertragbar. Der Schöpfer ist Urheber und wird es immer sein. Vertraglich kann man regeln, ob oder inwieweit Rechte weitergegeben werden. Ich als Fotografin habe in meinen Rechnungen geschrieben, dass sie, die Kunden, auch ohne meine Nennung als Urheber die Fotos zweckgebunden nutzen dürfen, auch im Netz.
Ich gehe mal davon aus, da Du kein Rathaus noch Kunstwerk in Auftrag gegeben hast, die Architektin wohl auch keine über Jahre einzigartige besondere Architektur oder Baustil erschaffen hat, sondern einfach nur mit großartigen Ideen ein Hausentwurf geplant hat, würde ich da ganz entspannt rangehen. Wer als Architekt etwas dagegen hat, mag eventuell nicht überzeugt vom eigenen Produkt sein. Ansonsten kann es ja nur kostenlose Werbung sein.
Wenn Du hier also den Entwurf des Architektens einstellst, ein Fremder hier den Entwurf downloadet und woanders nutzt, macht der sich strafbar. Aber das gilt quasi für jedes Bildmaterial.
kbt0929.05.25 14:34
In Ergänzung zu ...... der Entwurf ist aufgrund der Grundstücksbesonderheiten ja auch nicht einfach wiederverwendbar sondern eben bestimmt sehr individuell.
buttyhome29.05.25 16:29
Okay, dann hier der erste Entwurf.
Ziel war es, Abstandsflächen und Giebelhöhe einzuhalten. Die Vermessung hat ergeben, dass die Mauer nach Süden recht weit auf unserem Grundstück steht. Deshalb kommt man nah an die Mauer dran und hat im Süden keine breite Terrasse, dafür muss das Haus nicht so schmal werden. Es ist noch unklar, ob wir Küche und Wohnzimmer tauschen, beides offen.
Bei Fragen gerne fragen. Und es ist ein erster Entwurf, also der perfekte Zeitpunkt für konstruktive Kritik. Auch, wenn wir kleiner bauen sollten (freue mich über jeden gesparten Cent).
Grundriss eines Wohnhauses mit Terrasse, Küche, Wohnen/Essen, Atelier, Abstellraum, Gästehaus.

Grundriss eines Gebäudeteils mit Treppe, Flur und Kellerräumen auf Plan.

Grundriss eines Hauses: Innenräume, zwei Terrassen, Balkon, Garten mit Bäumen.

Zwei Ansichten eines modernen Hauses: West- und Ostansicht mit Holzverkleidung und Bäumen.

Südansicht eines modernen Gebäudes mit horizontalen Fassaden, zwei Personen davor, Bäume dahinter.

Nordansicht eines Gebäudes: modernes Holzhaus, daneben Fachwerkhaus, Bäume im Hintergrund

Schnittansicht eines Gebäudes mit Treppen, Türen, Fenstern, umliegenden Bäumen und zwei Personen am Eingang.
11ant29.05.25 18:34
buttyhome schrieb:

So, ich würde euch gerne auf den laufenden halten. Die Bauteilerkundung hat ergeben, dass die Wände und Treppe bauzeitlich sind. Somit besteht jetzt Denkmalgeschutz auf das gesamte Gebäude und den Grundriss. Damit verabschieden wir uns von dem Plan, das Haus in den Neubau zu integrieren.
Das Grundstück wurde vermessen und jetzt ein Neubau von unserer Architektin vorgeschlagen,
Also nur das Hexenhäuschen muß (original) so stehen bleiben, und das hintere Haus soll ersetzt werden. Wie soll das Hexenhäuschen denn dabei genutzt werden (denn unbewirtschaftet verfällt es ja schließlich, was denkmalpflegerisch Unsinn wäre) ?
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
entwurfwändeneubaugrundstückarchitektinurheberrechtmauer