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ᐅ Schwieriger Grundriss Grundstück und Denkmal - §34


Erstellt am: 11.02.25 21:44

K a t j a17.02.25 21:56
buttyhome schrieb:

Das Fachwerkhaus steht auf einem gemauerten Fundament, das über 200 Jahre alt ist. Bodenplatte würde ich das nicht nennen wollen.
Yippy. Das ist doch mal was anderes.
Tja, man könnte noch überlegen, ob man den Statiker dazu befragt, ob man es einfach zuschütten kann. Aber ich würde es glaub ich wegruppen.
ypg17.02.25 22:39
K a t j a schrieb:

Das ist ja nix, das kann nicht sein, oder? @ypg Yvonne, hast Du auch solche Maße?
Ich habe (auch) die Circa-Maße von 3,50 x 7,50
buttyhome schrieb:

Aber diese Gefängnismauer vor der Nase kann ich nicht ertragen.
Ich habe die Mauer abgerissen

Moderne 3D-Haus Innenansicht mit Terrasse, Treppe und Glasfront

buttyhome schrieb:

Mich würde interessieren, ob es baurechtlich möglich ist, die Verbindung zwischen Denkmal und Haupthaus zu verlängern und Deine Terrasse damit ein Stockwerk höher auf das Dach zu setzen.
Ich kann mir vorstellen, dass das möglich ist, aber ich sehe den Sinn nicht, a) neben Nachbars Garten auf einem Podest zu sitzen und b) alle möglichen Zugänge vom OG aus zu ermöglichen. Du hast doch im Norden den erreichbaren Hang. Was also noch für eine Terrasse im IG zusätzlich?
buttyhome schrieb:

Wenn der Hof schön gestaltet ist, z.B. gepflastert und große Töpfe den Sitzbereich einrahmen, könnte es echt schön sein:
Ja, das kann ich mir auch gut vorstellen. Inwiefern spielt Stellfläche für Autos bei Euch eine Rolle?

3D-Ansicht eines Innenhofs mit moderner weißer Fassade, Garage, Gartenmöbel und Pflanzen.

buttyhome schrieb:

Der Blick in die gleiche Richtung hinter dem Haus. Offensichtlich wurde der Hang weggegraben für diesen Anbau.
Der Anbau scheint ein Souterrainkeller zu sein.
buttyhome24.02.25 11:16
Manchmal kommt es anders.

Noch habe ich keine Antwort vom Bauamt, dafür aber eine erste Anhörung vom Denkmalamt. Offensichtlich soll der Grundriss mit Raumaufteilung und Geschossen auch unter Schutz gestellt werden. Damit wird das kleine Häuschen leider nicht mehr bewohnbar sein (bei einer Geschosshöhe von 2,05 Metern kann ich das leider auch nicht vermieten). Also werde ich es mit Minimalaufwand sanieren, vielleicht Hausanschlüsse, Waschküche, kleine Werkstatt oder so rein. Dafür kann ich jetzt den Neubau natürlich frei auf dem Grundstück platzieren, am besten in geschlossener Bauweise an die Nordseite ran, damit im Süden mehr Licht kommt.
Es ist wirklich schade, ich fand den Zusammenschluss von alter und neuer Bausubstanz richtig toll.
haydee24.02.25 13:12
In Schweden hatten wir schön Unterkünfte gehabt mit niedriger Decke, hätte gesagt sogar unter 2 m. Wenn ich schon mit Absatzschuhen nicht durch die Türe kann oder an der Lampe hänge. War in der Bescheibung auch angegeben. Wir sind alle keine Riesen. Wäre vielleicht für dich irgendwann auch eine Alternative.

Kümmere dich um das Haupthaus. Übrigens Stellfläche für Reifen, Fahrräder, Kinderfuhrpark, Grill, Terrassenmöbel Schubkarren und Co braucht es auch. Ist doch viel hübscher als ein Gartenhäuschen aus dem Baumarkt.
11ant24.02.25 14:10
buttyhome schrieb:

Noch habe ich keine Antwort vom Bauamt, dafür aber eine erste Anhörung vom Denkmalamt. Offensichtlich soll der Grundriss mit Raumaufteilung und Geschossen auch unter Schutz gestellt werden. Damit wird das kleine Häuschen leider nicht mehr bewohnbar sein (bei einer Geschosshöhe von 2,05 Metern kann ich das leider auch nicht vermieten).
Da würde ich mal mit dem Bürgermeister sprechen und meinen Anwalt vorsorglich beim Denkmalamtsoberchef anrufen und fragen lassen ob die noch ganz bei Trost sind. Oder ist gar der Denkmalpfleger selber scharf auf das Grundstück ?
Sollen die sich die Zwergenhütte doch ins Freilichtmuseum beamen. Mäzen für ein wirtschaftlich unnützes Nebengebäude zu spielen, kann von einem Grunderwerber nicht verlangt werden. Behördliches Handeln hat sich dem Angemessenheitsgrundsatz zu unterwerfen, wir reden hier schließlich nicht von Mariä Grabtuch. Manchmal fragt man sich, ob die sich im Elfenbeinturm Asbestjoints drehen.
buttyhome24.02.25 15:49
11ant schrieb:

Da würde ich mal mit dem Bürgermeister sprechen und meinen Anwalt vorsorglich beim Denkmalamtsoberchef anrufen und fragen lassen ob die noch ganz bei Trost sind. Oder ist gar der Denkmalpfleger selber scharf auf das Grundstück ?
Sollen die sich die Zwergenhütte doch ins Freilichtmuseum beamen. Mäzen für ein wirtschaftlich unnützes Nebengebäude zu spielen, kann von einem Grunderwerber nicht verlangt werden. Behördliches Handeln hat sich dem Angemessenheitsgrundsatz zu unterwerfen, wir reden hier schließlich nicht von Mariä Grabtuch. Manchmal fragt man sich, ob die sich im Elfenbeinturm Asbestjoints drehen.
Wie gerne würde ich diesen Post als Antwort an die Denkmalbehörde schicken. Made my day! Möglicherweise würde danach konstruktives Arbeiten mit denen nicht mehr ganz so flüssig laufen.
stellflächegrundstück