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ᐅ Grundriss Einfamilienhaus, 2 Vollgeschosse und Staffelgeschoss


Erstellt am: 15.03.21 22:05

StephanM16.03.21 00:09
StephanM schrieb:

Anbei eine Gesamtübersicht, wir planen mit Grundstück Nr. 11.
Zufahrt von Norden auf beiden Seiten des Hauses möglich. Die blauen Linien sollen oberflächlich geführtes Oberflächenwasser darstellen. Lage der Versorgungsleitungen kenne ich bislang nicht, sollten aber direkt vor dem Haus liegen (3m Vorgarten).
Gruß Stephan
K1300S16.03.21 07:21
So ein großzügiges Haus, und dann muss man laufend mit den Autos rangieren, weil sie nur hintereinander Platz finden. 🙄

Zwei Anmerkungen:
  • Sofern der Bebauungsplan aktuell ist, muss das Staffelgeschoss nicht eingerückt sein. Es muss nur < 75 % der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses aufweisen.
  • Das Budget wird nicht reichen. Entweder kleiner bauen und/oder Keller weglassen - oder halt aufstocken (das Budget, nicht das Haus).
K1300S16.03.21 07:30
Gerade nachgesehen. Der Bebauungsplan ist ja aus dem letzten Jahr, also gilt Punkt 1 meiner Aussage oben.
StephanM16.03.21 07:55
ypg schrieb:

Hallo Stephan,
Zu Deinen 3 wichtigsten Fragen, die im EG verankert sind: nein, nein, nein.

Stellplätze hintereinander gilt meist nicht.
Ein Carport als Grenzbebauung, den Hauswirtschaftsraum drehen, ein Teil davon hinter den Carport auch als Grenzbebauung, die freigelegte Ecke vom/vorm Haus als Stellplatz nutzen. Das geht.

bleibt es beim Nutzkeller? Spielkeller? Wohin Büro?
Wo ist der Architekt im Spiel?
Edit: hab das Büro mit Hauswirtschaftsraum verwechselt 🙄
Hall ypg,
den ersten Teil Deiner Antwort konnte ich leider nicht einordnen. Was meinst Du mit 3 x "nein"?
Problem mit den Stellplätzen verstehe ich, leider ist eine Doppelgarage von der Fläche nicht drin. Finde Deinen Vorschlag gut bezüglich Büro ("Hauswirtschaftsraum") nach hinten. Frage dazu: Carport steht ja schon auf der Grenze, was in Ordnung ist als untergeordnetes Gebäude, doch wie sieht es mit einem Büro aus? Das darf ich doch gar nicht auf die Grenze setzen, da Wohnraum, richtig?
Keller soll als Nutzkeller ausgeprägt werden.
Architekt war anfänglich im Spiel, hat sich dann aber ins Abseits manövriert... Suchen derzeit einen fähigen GU/Massivbauanbieter für einen neuen Versuch...
icandoit16.03.21 07:57
Ich habe ein Baufenster von 11.9 m aus Plan bemasst * 13.5 m gemessen. Wo hast Du die Werte her?

Warum nicht Grundstück # 12? Besser bebaubar, Sicher auch guenstiger.

Was befindet sich im Sueden?
StephanM16.03.21 08:01
K1300S schrieb:

Gerade nachgesehen. Der Bebauungsplan ist ja aus dem letzten Jahr, also gilt Punkt 1 meiner Aussage oben.
Guten Morgen K1300S,
teile Deine Einschätzung bezüglich rangieren. Sehe derzeit leider keine andere Möglichkeit, außer auf beiden Seiten des Hauses einen Carport, sieht dann bisschen aus wie Mickey Maus Ohren... Doppelgarage klaut zu viel Wohnfläche im EG...
Soweit ich den Bebauungsplan Nr. 900 der Stadt Bochum verstehe, ist in der textlichen Fassung folgendes vermerkt:
"2.2.4 Oberste Geschosse
...
Im allgemeinen Wohngebieten WA 1 ist bei Gebäuden mit Flachdach oberhalb des obersten Vollgeschosses ein weiteres Geschoss zulässig, wenn es zu allen Seiten um mindestens 1,00 m hinter die senkrecht aufsteigende Außenwand des darunter liegenden Vollgeschosses zurücktritt."
Verstehe das so, dass dieser Bebauungsplan strenger ist als die Landesbauordnung, die ja nur auf 75% der drunterliegenden Geschossfläche abzielt. Wie bewertest Du das?
Gruß
Stephan
kellerdoppelgaragecarport