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ᐅ Grundriss Einfamilienhaus, 2 Vollgeschosse und Staffelgeschoss


Erstellt am: 15.03.21 22:05

Kokovi7916.03.21 08:09
Ich weiß nicht, wie das GU/GÜ-Angebot an Häusern für Familien mit vier Kindern aussieht, aber ich würde Euch eher bei einem Architekten sehen. Von daher würde ich in dem Fall den Entwurf „beerdigen“ und Eure Anforderungen an Tagesablauf, benötigten Stauraum, Raumliste, Wirkung der Räume etc. weiter definieren und mich auf die Architektensuche machen. Ist das Budget eigentlich mit oder ohne Grundstück?
icandoit16.03.21 08:11
Ihr habt das Grundstück noch nicht. Aber schon vom Architekten planen lassen?

Sind die Pläne vom Architekten? Was hast dafuer bezahlt?
ypg16.03.21 08:12
StephanM schrieb:

den ersten Teil Deiner Antwort konnte ich leider nicht einordnen. Was meinst Du mit 3 x "nein"?

Grundriss mit offenen Fragen zu Anbau, Balkon und Kinderzimmern; Maße 4,09 m; Fläche 105,4 qm.
StephanM schrieb:

leider ist eine Doppelgarage von der Fläche nicht drin.
Nein, meinte ich auch nicht.
StephanM schrieb:

doch wie sieht es mit einem Büro aus? Das darf ich doch gar nicht auf die Grenze setzen, da Wohnraum, richtig?
Nein, darf auch nicht.
Ich hab zu Hause noch einen ähnlichen Entwurf wie das Deines Hauses... ich experimentier da mal später
StephanM16.03.21 08:15
icandoit schrieb:

Ich habe ein Baufenster von 11.9 m aus Plan bemasst * 13.5 m gemessen. Wo hast Du die Werte her?

Warum nicht Grundstück # 12? Besser bebaubar, Sicher auch guenstiger.

Was befindet sich im Sueden?
Aus der zugehörigen dwg-Datei komme ich auf ca. 11,9 x 12,5, allerdings sind die Grundstücksgrenzen nicht senkrecht zueinander, sodass nicht die vollen 11,9 zur Verfügung stehen, sondern eher 11,6m.
Zu Grundstück Nr. 12: Stimmt, Baufenster ist einfacher zu bebauen und zudem günstiger. Warum wir uns dennoch für Nr. 11 entschieden haben? Dachten vor einigen Monaten, dass uns das besser gefällt, bevor wir die Bebaubarkeit in den Blick genommen haben...

Grundriss: Raum 11 mit 637 m² Fläche, Maßlinien und Ziffern im Plan.
StephanM16.03.21 08:20
icandoit schrieb:

Ihr habt das Grundstück noch nicht. Aber schon vom Architekten planen lassen?

Sind die Pläne vom Architekten? Was hast dafuer bezahlt?
Nein, wir sind bislang nicht Eigentümer des Grundstück haben aber seit 01/21 ein Vorkaufsrecht. Der Eigentumsübergang geschieht erst, wenn der Entwurf durch die Projektentwicklungsgesellschaft "genehmigt" wurde gemäß der "Gestaltungsrichtilinien" für dieses Baugebiet. Dann kann Bauantrag eingereicht werden und damit der Grundstückskauf notariell bestätigt werden. Die Planung mit dem Architekten hat nicht sonderlich gut funktioniert, haben wohl nicht zusammen gepasst und das daher frühzeitig gestoppt.
Die Pläne, die ich im Forum gepostet habe, stammen zu 0% vom Architekt, sondern sind lediglich mein eigener laienhafter Versuch....
StephanM16.03.21 08:27
Kokovi79 schrieb:

Ich weiß nicht, wie das GU/GÜ-Angebot an Häusern für Familien mit vier Kindern aussieht, aber ich würde Euch eher bei einem Architekten sehen. Von daher würde ich in dem Fall den Entwurf „beerdigen“ und Eure Anforderungen an Tagesablauf, benötigten Stauraum, Raumliste, Wirkung der Räume etc. weiter definieren und mich auf die Architektensuche machen. Ist das Budget eigentlich mit oder ohne Grundstück?
Danke für Deine Meinung!
Hast wahrscheinlich Recht mit Deiner Einschätzung bezüglich Flexibilität von GU/GÜ für eine Familie mit vier Kindern. Findet man jedenfalls nicht auf Katalogseite 17... Architekt ist auch noch nicht gestorben, brauchen eben nur einen anderen... Budget bezieht sich auf das Haus.
architektengrundstückentwurfpläne