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Erstellt am: 14.02.21 17:30

derwilder8516.02.21 23:04
Die 3. Variante ist wohl die beste. Fertigfußboden Garage und UG auf 255.00 dann braucht man kaum Stuetzwaende.

Danke für deine Hilfe und im Bebauungsplan steht geschrieben:
  • dürfen Untergeschosse Vollgeschosse sein, wenn OKF Erdgeschoss nicht höher als die davorliegende Straße liegt (Gemessen Mitte Haus zu Außenkante Bürgersteig /Schrammbord)
Ich gehe also davon aus, das OKF Erdgeschoss auf ca. 257 liegen darf.
Somit wäre nach meinem Verständnis die 255m leider nicht möglich, weil OKF EG > 257m wird.

Detailierter Straßenbau-Plan mit kurviger Straße, orange-gelben Sperrflächen und Maßen.
11ant16.02.21 23:59
derwilder85 schrieb:

im Bebauungsplan steht geschrieben:
dürfen Untergeschosse Vollgeschosse sein, wenn OKF Erdgeschoss nicht höher als die davorliegende Straße liegt (Gemessen Mitte Haus zu Außenkante Bürgersteig /Schrammbord)
Ich interpretiere das so, daß das Untergeschoss hier dann auch als Vollgeschoss nicht auf die Zahl der Vollgeschosse (hier ja nur: I) nicht angerechnet wird, soweit sie das Erdgeschoss nicht über die Straßenhöhe heben. Also quasi I Vollgeschoss, aber eben außer I+D auch U+I+D.

Nenne doch ´mal (nicht als Link, sondern z.B. "Posemuckel Nr. 234 Blumenviertel") den Bebauungsplan !
derwilder8517.02.21 00:06
Bebauungsplan Nr. 10 "Ebbinghausen-Kehr", Teil II, 5. Änderung

Grundstück liegt im Süden vom Lupinenweg
icandoit17.02.21 09:46
Durch die starke Hanglage
bedingt, ergeben sich freiliegende Untergeschosse. Diese sind ebenfalls
zusätzlich als Vollgeschosse zulässig.
derwilder85 schrieb:

Danke für deine Hilfe und im Bebauungsplan steht geschrieben:
  • dürfen Untergeschosse Vollgeschosse sein, wenn OKF Erdgeschoss nicht höher als die davorliegende Straße liegt (Gemessen Mitte Haus zu Außenkante Bürgersteig /Schrammbord)
Ich gehe also davon aus, das OKF Erdgeschoss auf ca. 257 liegen darf.
Somit wäre nach meinem Verständnis die 255m leider nicht möglich, weil OKF EG > 257m wird.
Da hast Du leider Recht. Der Bebauungsplan war mir wie gesagt nicht bekannt. Ich schau mir das nochmal an.
hampshire17.02.21 09:56
haydee schrieb:

Wie wollt ihr Gartenwerkzeug, Rasenmäher, Grüngutabfälle vom Garten zur Straße bringen?
Wie wollt ihr den Garten an den Hauptwohnraum anschließen?
Der Gartenkram hat über den Fußweg eine Anbindung an den Garten.
Der Hauptwohnraum kann über eine großzügige Terrasse an den garten angeschlossen werden. Von der Terrasse geht ein Pfad und/oder eine Treppe in den Garten.

Mich wundert die geplante Nicht-Wohnnutzung des ebenerdig begehbaren Kellerraums.
Hangman17.02.21 10:01
Blöde Frage: das UG nötigenfalls noch 0,8-1m tiefer buddeln - ist das so wild? Dann würde das anschliessende Gartenstück sogar noch etwas flacher.

Im übrigen gefällt mir die zweite Anordnung am Besten, da damit der größte Teil des südlichen Bereiches frei bleibt, und man die Möglichkeit hat mit Garage/Carport etwas "Abgrenzung" ggü dem rechten Nachbargrundstück zu erhalten. Gibt es zu diesem (rechten) Grundstück eigentlich schon einen Lageplan der dort vorgesehenen Bebauung?
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