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ᐅ Bafa Förderung für Wärmepumpen wird zum 31.12.2020 eingestellt.


Erstellt am: 06.12.20 12:14

AllThumbs12.12.20 10:31
lin0r87 schrieb:

Auszahlungsbescheid erhalten !
Die Heizungsanlage wurde angenommen, jedoch die ganze Smart Home Geschichte nicht.
Grund ist: Anhand des Merkblattes ist dies nicht förderfähig
Ich denke mal, das mein Bussystem (KNX) definitiv unter förderfähig fällt.

Einspruch mit jeglichen Begründungen und Beispielen, Anleitungen etc. wurde heute versandt.

bin gespannt
Oha, hier würde mich der Ausgang ja auch interessieren. Was hast du für die KNX Installation alles eingereicht? Komponenten selber beschafft und der Rest vom Elektriker? Alles Eigenleistung? Alles Fremdvergabe?
Hier bin ich nämlich auch noch unsicher wie die Rechnung vom Elektriker eigentlich aussehen muss. Gerade was Verkabelung angeht.
hausnrplus2512.12.20 17:40
Isokrates schrieb:

Eine Inanspruchnahme der BAFA - Förderung und des KFW - Programms sehe ich ab 01.01.2021 nicht mehr.
Ich gehe davon aus, dass der Staat jetzt diese versteckte Doppelförderung der BAFA und KFW abschaffen möchte. Dies war ja bisher auch nur über Umwege zu erreichen. Der Kredit der KFW durfte nicht für die Heizungstechnik verwendet werden.
Martial.white schrieb:

Hallo liebe Mitleidende,
ich hoffe einfach, dass die BAfA sich bei diesen Versehen so hilfsbereit zeigt wie beispielsweise bei einer nachträglichen Änderung der Wärmepumpe.
Falls nicht und der BAfA Antrag ab 1.1.2021 nicht mehr änderbar oder neu erstellbar ist, dann muss ich wohl mit diesem Fehler leben. Ist zwar ärgerlich, wird aber nicht der letzte sein.

Nach dem Lesen dreier Threads und auch hier den 20 Seiten habe ich dennoch offene Fragen und bitte auch um Rat.
Wir haben den „alten/aktuellen“ KfW 153 Baustein bereits in unserer unterschriebenen Finanzierung integriert.

Im Werkvertrag steht eine BaFa-förderfähige Heizung X drin. Werkvertrag ist unterschrieben. „Beauftragung“ des Heizungsbauers durch GU mit Angabe des finalen Modells erfolgt aber erst nach der Bemusterung.

Wie funktioniert das jetzt mit dem „Modellwechsel“ oder sind wir jetzt mit Werkvertrag schon raus?

Wir sind nämlich tatsächlich noch hin- und hergerissen zwischen Split- und Monoblock Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Luft-Wasser-Wärmepumpe & Kontrollierte-Wohnraumlüftung bleiben wie im Werkvertrag, auch die Marke soll bleiben, es geht „nur“ um die Modellfrage Variante Split- oder Monoblock.
Im Vertrag steht also Heizung X und vielleicht nehmen wir aber Heizung Y.

1) Bafa Antrag mit Heizung X oder Heizung Y?
2) Kontrollierte-Wohnraumlüftung ist mit WRG, gleiche Marke, „zusammen kompatibel“ aber KNX/BUS System haben wir nicht. Kontrollierte-Wohnraumlüftung dennoch förderfähig?
3) Muss das Angebot von der Firma sein, welches es am Ende ausführt (sprich der Hiezungsbauer welchen unser GU beauftragt) oder können wir uns unabhängig davon ein Angebot selbst einholen?

Danke für Antworten im Voraus 🙄 😀
Tolentino12.12.20 17:47
1) Ja erstmal Antrag mit einer förderfähigen WP wenn kroch teuer egal welche, ansonsten die teurere
2) gleiche Marke reicht nicht, muss über eine gemeinsame Steuerung /Regelung laufen. Das unbedingt mit GU klären.
3) Angebot von GU. Rechnung später auch. Heizi muss dann später nach Ausführung Fachunternehmererklärung ausfüllen
hausnrplus2512.12.20 18:21
Tolentino schrieb:

1) Ja erstmal Antrag mit einer förderfähigen Wärmepumpe wenn kroch teuer egal welche, ansonsten die teurere
2) gleiche Marke reicht nicht, muss über eine gemeinsame Steuerung /Regelung laufen. Das unbedingt mit GU klären.
3) Angebot von GU. Rechnung später auch. Heizi muss dann später nach Ausführung Fachunternehmererklärung ausfüllen

Danke für die schnelle Reaktion. Wir werden direkt dem GU schreiben!
Sind Viessmann-Geräte welche gemeinsam über die Vitotronic 200 gesteuert werden.

Unterschriebener Werkvertrag doch kein Problem? Oder ergibt sich daher noch eine "Regel", ob Heizung X oder Y beantragt werden muss?
Mateo8412.12.20 18:38
Muss man nicht die Jahresarbeitszahl Berechnung als einziges Dokument bei Beantragung hochladen?
Ich mein gesehen zu haben, das dieses Dokument über eine andere Seite erstellt werden kann unter Angabe der Pumpe. Auf dieser Seite muss der Heizi unterschreiben?
Tolentino12.12.20 18:41
Erst wenn der subunternehmer beauftragt wurde ist es zu spät. Also Vertrag mit GU ist kein Problem.
ja, Jahresarbeitszahl Nachweis ist am wichtigsten. Angebot soll aber dennoch vorliegen.
Bis jetzt ist hier noch kein Fall bekannt, wo das Angebot nachgefordert wurde, aber das bafa behält sich das nun mal vor. Also lieber ein Angebot mit entsprechendem darin haben...

das wo der heizi unterschreiben muss kommt nach Ausführung der Arbeiten. Das ist ein Formular und heißt Fachunternehmererklärung
knxmonoblockbafajahresarbeitszahlwerkvertragheizungwohnraumlüftungelektrikerrechnungsplit