ᐅ Grundriss - 135qm, 1,5-Geschosse, Satteldach
Erstellt am: 18.02.19 21:20
11ant24.02.19 20:22
Bitte, keine Dramen, meine Damen !
Haken wir das Thema doch ´mal ab, ob wir auch so einen Bauvertrag unterschrieben hätten. Und nehmen die Rahmenbedingungen als gegeben hin, die da lauten:
1) "Anderthalbgeschösser" mit 0 bis 120 cm Kniestock und 35 bis 55° geneigtem Satteldach;
2) Nicht umzuwerfen gewünschte Finanzierung für 135 Quadratmeter.
Quadratmeter kann man verschieden berechnen, deswegen möchte der Bauunternehmer im Vertrag stehen haben, was er damit meint. Die Methodiken von DIN und Wohnflächenverordnung unterscheiden sich - nicht nur in der Berechnung an sich, sondern auch in der Benennung und Anrechnung von Wohnflächen, Nutzflächen und Verkehrsflächen.
Der Unternehmer will in diesem Fall jeden gebauten Raum in gleicher Weise bezahlt haben, ob es nun ein Wohnzimmer oder Heizungsraum ist, und keinen Putzflächenabzug. Die Befürchtung, er wolle auch die Teilflächen zwischen 120 und 200 cm Höhe "voll" einrechnen, teile ich nicht.
Einen Kniestock im Bereich 100 bis 120 finde ich optimal: dann hat man das Thema Drempel komplett aus dem Kopf. Eines meiner Mantren lautet bekanntlich, ein Kniestock sei nur sinnvoll, wenn er einen Drempel vollständig substituiert - und das würde hier der Fall sein können. Kniestock 0 und dann Drempel mit Abseiten als Abstellraum ist m.E. nicht der Burner, weil Abseite und Energieeinsparverordnung kein Traumpaar sind. Die Alternative "größeres EG und 0 Kniestock" würde ich also nicht rundweg verwerfen, aber doch mit wenig warmer Liebe verfolgen.
Die Wanddicke erkläre ich mir wie folgt: 15 cm Blähton, 14 cm WDVS, 2 cm Putz bei der Außenwand, Innenwände 15 cm wohl auch Blähton, Innenwände 12 cm könnte ich mir als Trockenbau vorstellen.
Haken wir das Thema doch ´mal ab, ob wir auch so einen Bauvertrag unterschrieben hätten. Und nehmen die Rahmenbedingungen als gegeben hin, die da lauten:
1) "Anderthalbgeschösser" mit 0 bis 120 cm Kniestock und 35 bis 55° geneigtem Satteldach;
2) Nicht umzuwerfen gewünschte Finanzierung für 135 Quadratmeter.
Quadratmeter kann man verschieden berechnen, deswegen möchte der Bauunternehmer im Vertrag stehen haben, was er damit meint. Die Methodiken von DIN und Wohnflächenverordnung unterscheiden sich - nicht nur in der Berechnung an sich, sondern auch in der Benennung und Anrechnung von Wohnflächen, Nutzflächen und Verkehrsflächen.
Der Unternehmer will in diesem Fall jeden gebauten Raum in gleicher Weise bezahlt haben, ob es nun ein Wohnzimmer oder Heizungsraum ist, und keinen Putzflächenabzug. Die Befürchtung, er wolle auch die Teilflächen zwischen 120 und 200 cm Höhe "voll" einrechnen, teile ich nicht.
Einen Kniestock im Bereich 100 bis 120 finde ich optimal: dann hat man das Thema Drempel komplett aus dem Kopf. Eines meiner Mantren lautet bekanntlich, ein Kniestock sei nur sinnvoll, wenn er einen Drempel vollständig substituiert - und das würde hier der Fall sein können. Kniestock 0 und dann Drempel mit Abseiten als Abstellraum ist m.E. nicht der Burner, weil Abseite und Energieeinsparverordnung kein Traumpaar sind. Die Alternative "größeres EG und 0 Kniestock" würde ich also nicht rundweg verwerfen, aber doch mit wenig warmer Liebe verfolgen.
Die Wanddicke erkläre ich mir wie folgt: 15 cm Blähton, 14 cm WDVS, 2 cm Putz bei der Außenwand, Innenwände 15 cm wohl auch Blähton, Innenwände 12 cm könnte ich mir als Trockenbau vorstellen.
Reluctance schrieb:Auch nach DIN zähl(t)en die niedrigen Flächen abgewertet und ungenutzte Abseiten gar nicht.
Und die ist ja leider beim 1,5 Geschossbau genau so groß, wie bei einer Stadtvilla oder übersehe ich hier was?
Reluctance24.02.19 20:22
Zaba12 schrieb:
Das war auch direkt meine Idee . Sag ihm doch, das es ein Bungalow werden soll . Bin gespannt auf die Reaktion Ich werd einfach mal selbst bei der zuständigen Gemeinde anrufen und das da nachfragen. Mal sehen.
Zaba1224.02.19 20:23
Nix DIN 277 sondern WoFiV
kbt0924.02.19 20:23
Ca. ... im OG ist sie wohl einen Hauch kleiner.
Ich würde auch meine Anstrengungen Richtung Rechteck-Bungalow mit Satteldach eben legen.
Ich würde auch meine Anstrengungen Richtung Rechteck-Bungalow mit Satteldach eben legen.
kbt0924.02.19 20:25
11ant schrieb:
Die Befürchtung, er wolle auch die Teilflächen zwischen 120 und 200 cm Höhe "voll" einrechnen, teile ich nicht.Wenn er sich auf 135 qm bezieht? Ich sehe die schonReluctance24.02.19 20:32
11ant schrieb:
Bitte, keine Dramen, meine Damen !
Haken wir das Thema doch ´mal ab, ob wir auch so einen Bauvertrag unterschrieben hätten. Und nehmen die Rahmenbedingungen als gegeben hin, die da lauten:
1) "Anderthalbgeschösser" mit 0 bis 120 cm Kniestock und 35 bis 55° geneigtem Satteldach;
2) Nicht umzuwerfen gewünschte Finanzierung für 135 Quadratmeter.
Quadratmeter kann man verschieden berechnen, deswegen möchte der Bauunternehmer im Vertrag stehen haben, was er damit meint. Die Methodiken von DIN und Wohnflächenverordnung unterscheiden sich - nicht nur in der Berechnung an sich, sondern auch in der Benennung und Anrechnung von Wohnflächen, Nutzflächen und Verkehrsflächen.
Der Unternehmer will in diesem Fall jeden gebauten Raum in gleicher Weise bezahlt haben, ob es nun ein Wohnzimmer oder Heizungsraum ist, und keinen Putzflächenabzug. Die Befürchtung, er wolle auch die Teilflächen zwischen 120 und 200 cm Höhe "voll" einrechnen, teile ich nicht.
Einen Kniestock im Bereich 100 bis 120 finde ich optimal: dann hat man das Thema Drempel komplett aus dem Kopf. Eines meiner Mantren lautet bekanntlich, ein Kniestock sei nur sinnvoll, wenn er einen Drempel vollständig substituiert - und das würde hier der Fall sein können. Kniestock 0 und dann Drempel mit Abseiten als Abstellraum ist m.E. nicht der Burner, weil Abseite und Energieeinsparverordnung kein Traumpaar sind. Die Alternative "größeres EG und 0 Kniestock" würde ich also nicht rundweg verwerfen, aber doch mit wenig warmer Liebe verfolgen.
Die Wanddicke erkläre ich mir wie folgt: 15 cm Blähton, 14 cm WDVS, 2 cm Putz bei der Außenwand, Innenwände 15 cm wohl auch Blähton, Innenwände 12 cm könnte ich mir als Trockenbau vorstellen.
Auch nach DIN zähl(t)en die niedrigen Flächen abgewertet und ungenutzte Abseiten gar nicht.Wo warst du den ganzen Tag? Wunderbar zusammengefasst, danke Und: Die Wanddicke baut sich genau so auf, wie du sagst.
Leider sehe ich es wie kbt09: Der BT rechnet auch die Teilflächen voll mit ein. Aber ich versuche da noch was zu erreichen. Mal schauen... Also die DIN 277 bringt hier nichts, korrekt?
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