W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Grundriss - 135qm, 1,5-Geschosse, Satteldach


Erstellt am: 18.02.19 21:20

kaho67424.02.19 20:33
kbt09 schrieb:
Wenn er sich auf 135 qm bezieht? Ich sehe die schon

Ich hätte da auch Angst und würde das zu allererst klären.
Niloa24.02.19 20:37
Wie ist das ganze eigentlich zustande gekommen? Ihr habt einen Vertrag mit der Hausbaufirma (ich denke kein Bauträger) unterschrieben, bevor ihr das Grundstück hattet, aus dem dann nichts geworden ist? Deshalb seid ihr für das neue Grundstück an die Firma gebunden, die jetzt das vertraglich vereinbarte Geld haben will?
11ant24.02.19 20:41
kbt09 schrieb:
Wenn er sich auf 135 qm bezieht? Ich sehe die schon
Ich schwanke - im Worst Case hast Du Recht. Das würde bedeuten, 125 statt 135 qm zu planen - auch damit könnte man leben und wenn der TE das den Frieden wert ist, an der Finanzierung nichts mehr aufschnüren zu müssen, dann soll ihr Wille ihr Himmelreich sein, das müssen wir ihr nicht ausreden.
Reluctance schrieb:
Wo warst du den ganzen Tag? Wunderbar zusammengefasst,
Wunderbar zusammengefaßt: ich war das Wetter genießen.
Reluctance schrieb:
Also die DIN 277 bringt hier nichts, korrekt?
Er sollte sich im Vertrag schon erklären: entweder DIN 277 oder Wohnflächenverordnung oder eine eigene, dann aber nachvollziehbar dargelegte Ermittlungsmethode.
Niloa schrieb:
Ihr habt einen Vertrag mit der Hausbaufirma (ich denke kein Bauträger) unterschrieben, bevor ihr das Grundstück hattet, aus dem dann nichts geworden ist?
So habe ich das auch verstanden. Dass das Mehrere - mich inbegriffen - nicht so gemacht hätten, darauf wurde m.E. bereits erschöpfend herumgeritten.
Reluctance24.02.19 20:45
Niloa schrieb:
Wie ist das ganze eigentlich zustande gekommen? Ihr habt einen Vertrag mit der Hausbaufirma (ich denke kein Bauträger) unterschrieben, bevor ihr das Grundstück hattet, aus dem dann nichts geworden ist? Deshalb seid ihr für das neue Grundstück an die Firma gebunden, die jetzt das vertraglich vereinbarte Geld haben will?

Nicht ganz so. Wir hatten einen einfachen Vorvertrag, aus den hätten wir auch jederzeit rausgekonnt (war an die Grundstücksfindung gebunden). Dann kam das Grundstück, Finanzierung etc. Wir haben also im Rahmen der Finanzierung auch das Angebot/den richtigen Vertrag mit dem BT abgeschlossen, damit wir beides zusammen finanzieren konnten (Bank wollte halt alles bis ins Detail sehen/haben). Dass das Grundstück nichts wird, hatten wir ja so nicht geahnt. Für uns war ja erst mal alles klar.

Ich gehe davon aus, dass ich auch jetzt noch aus dem Vertrag rauskönnte, vielleicht würde eine Vertragsstrafe fällig werden und ich müsste schon erste Leistungen zahlen (Planer hat schließlich schon angefangen etc.pp.)... nur: Ich bin ja grundsätzlich gegenüber dem BT nicht negativ eingestellt (und hab natürlich keine Lust auf solche unvorhergesehenen Kosten). Wenn das mit der Wohnfläche nicht wäre, hätte ich da gar kein Thema... und das muss ich jetzt halt klären. (btw: das neue/aktuelle Grundstück haben wir selbst gefunden, nicht der BT).
Reluctance24.02.19 22:53
Niloa schrieb:
Ihr habt einen Vertrag mit der Hausbaufirma (ich denke kein Bauträger)

Hier hast du übrigens recht... hab im Eifer des Gefechts nicht auf den Begriff geachtet. Es ist eine Hausbaufirma, die wir uns bewusst ausgesucht haben und mit der wir prinzipiell gerne bauen würden.

Noch eine Frage: wo bekomme ich eigentlich die Grundflächenzahl her, wenn es keinen Bebauungsplan gibt und in der Satzung dazu nichts steht? Kann ich dann machen was ich will? Oder muss ich jetzt bei den Nachbarn nachfragen (bzgl. „Wie Nachbarbebauung), wie viel Fläche die überbaut haben?
11ant25.02.19 01:21
Reluctance schrieb:
wo bekomme ich eigentlich die Grundflächenzahl her, wenn es keinen Bebauungsplan gibt und in der Satzung dazu nichts steht?
Ohne örtliche Regelungen gilt dann der bundesrechtliche Rahmen, um den Du Dir kurz gesagt keine Sorgen zu machen brauchst, insofern Dein Haus ihn weniger als ausfüllen wird. D.h. ein Bebauungsplan oder eine Ortssatzung schaffen hier den Rahmen nicht erst, sondern definieren ihn lediglich ggf. enger.
din 277grundstückvertragfinanzierung