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ᐅ Grundriss - 135qm, 1,5-Geschosse, Satteldach


Erstellt am: 18.02.2019 21:20

Reluctance 24.02.2019 20:00
kaho674 schrieb:
Ich gehe davon aus, dass für ein 2 geschossiges Stadthaus mit 135m² Nettofläche unterschrieben wurde. Meist steht im Vertrag etwas wie "siehe Skizze / Plan", aus dem die 2-Geschossigkeit hervor geht. Da das auf dem Bauplatz nicht geht, könnte man den Vertrag vermutlich anfechten. Das Einfachste wäre sicher eine entsprechende Änderung mit einem neuen Angebot seitens des Bauträgers.
Möglich ist auch, dass tatsächlich für 135m² Wohnfläche unterschrieben wurde und die TE nur die Begrifflichkeiten durcheinander gebracht hat.

Puh, danke. Hat es doch noch einer mehr verstanden. Die Begriffe sind nicht durcheinander gebracht, wir haben für ein zweigeschossiges Haus mit 135qm Nettofläche (nicht Wohnfläche) unterschrieben. Im Zuge des neuen Grundstückes hat der BT einfach nur den Haustyp im Angebot geändert, nicht aber die Nettofläche, Preis oder irgendwas anderes.

Das habe ich zwar schon angesprochen, aber hier kam eher ein vages "Ja, müssen wir mal schauen"... ich werde da aber noch mal intensiver nachhaken.

(Zwischendurch haben wir immer wieder mal gefragt, was es kosten würde, wenn das Haus ein Bungalow oder was anderes wäre, als Antwort bekamen wir immer, dass alles das gleiche kosten würde, ist halt eine Mischkalkulation die sich nach Quadratmeterpreis (Nettowohnfläche) richtet.)

Reluctance 24.02.2019 20:05
kbt09 schrieb:

Nettogrundfläche sind NICHT die Außenmaße (die sind bei dir 10,05x8,2=80,6 qm und das ist ungleich 67,75 qm)

Unterschied Nettogrundfläche zu Wohnfläche:
Bei Nettogrundfläche zählen auch Flächen unter 1 m Stehhöhe oder Flächen, wo Schächte geführt werden müssen dazu. Die zählen halt nicht zur Wohnfläche.

Korrekt. Das habe ich einen Beitrag vor deinem genau so erläutert:
Reluctance schrieb:
Ohne. Mit Außenwänden handelt es sich um die Bruttofläche. Und das ist so ne recht normale Flächenberechnung, soweit ich das als Laie so einschätzen kann. Nachdem, was ich darüber bisher so gelesen habe, verhält es sich ungefähr so:
- Brutto ist die Gesamt-/Grundfläche inkl. Außenwände/Konstruktionsfläche
- Netto ist die Gesamt-/Grundfläche exkl. Außenwände/Konstruktionsfläche
- Wohnfläche ist die bewohnbare Fläche, wobei die Fläche, die eine geringere Höhe als einen Meter hat, nicht als Wohnfläche gilt. Ist die Höhe zwischen ein und zwei Metern hoch gilt die Fläche zu 50 Prozent als Wohnfläche...

Wir werden uns zu der Fläche nochmals mit dem BT auseinandersetzen und auch alle weiteren Fragen klären.

Zur Wanddicke: Guter Hinweis. Wir bauen mit Blähton, damit hat sich allerdings mein Freund auseinandergesetzt und ich selbst kann nicht viel dazu sagen... Ich geb es ihm weiter

kaho674 24.02.2019 20:10
Reluctance schrieb:
Im Zuge des neuen Grundstückes hat der BT einfach nur den Haustyp im Angebot geändert, nicht aber die Nettofläche, Preis oder irgendwas anderes.

Das habe ich zwar schon angesprochen, aber hier kam eher ein vages "Ja, müssen wir mal schauen"... ich werde da aber noch mal intensiver nachhaken.
Das klingt ja wenig vertrauenerweckend. Ich würde die Wände hoch gehen. Natürlich muss da ein komplett neues Angebot her und lasst Euch ja nicht über den Tisch ziehen mit so einem lapidaren "schau mer ma". Ich würde die DIN-Norm für Wohnfläche als Grundlage zur neuen Vertragsverhandlung heranziehen. Alles andere müsste man mir wirklich gut begründen.
Reluctance schrieb:

(Zwischendurch haben wir immer wieder mal gefragt, was es kosten würde, wenn das Haus ein Bungalow oder was anderes wäre, als Antwort bekamen wir immer, dass alles das gleiche kosten würde, ist halt eine Mischkalkulation die sich nach Quadratmeterpreis (Nettowohnfläche) richtet.)
Da würden ja alle sofort nen Bungalow bauen, sofern der Bebauungsplan das gestattet.

kbt09 24.02.2019 20:15
Deshalb zentraler Tipp ... ALLE Informationen zum Bebauungsplan selber beschaffen. Und vielleicht mal ne externe Bauberatung in Anspruch nehmen, die den Bebauungsplan dann in verständliche Strategien übersetzt.

Reluctance 24.02.2019 20:20
kaho674 schrieb:
Das klingt ja wenig vertrauenerweckend. Ich würde die Wände hoch gehen. Natürlich muss da ein komplett neues Angebot her und lasst Euch ja nicht über den Tisch ziehen mit so einem lapidaren "schau mer ma". Ich würde die DIN-Norm für Wohnfläche als Grundlage zur neuen Vertragsverhandlung heranziehen. Alles andere müsste man mir wirklich gut begründen.

Kannst du mir hier noch mal helfen? Laut DIN 277 ist ja die Nettofläche die Nutzungsfläche + Technikfläche + Verkehrsfläche. Also quasi die gesamte Bodenfläche/Grundfläche. Und die ist ja leider beim 1,5 Geschossbau genau so groß, wie bei einer Stadtvilla oder übersehe ich hier was?

Zaba12 24.02.2019 20:21
kaho674 schrieb:
Da würden ja alle sofort nen Bungalow bauen, sofern der Bebauungsplan das gestattet.
Das war auch direkt meine Idee :-p. Sag ihm doch, das es ein Bungalow werden soll . Bin gespannt auf die Reaktion
din 277nettoflächebungalowwohnfläche