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ᐅ Kaufen oder lassen?


Erstellt am: 18.01.19 11:30

dobbelhaus19.01.19 15:08
Escroda schrieb:
Die Garage wirft keine Abstandsfläche, sofern sie nicht höher als 3m und nicht länger als 9m ist. Aber der Bebauungsplan schließt beide Positionierungen m.E. aus. Durch die besondere Grundstückssituation halte ich die erste Variante, im Gegensatz zur zweiten, für nicht ganz ausgeschlossen, da dieses Grundstück im Vergleich zu den übrigen Baugrundstücken durch den Absatz 4.1 der textlichen Festsetzungen besonders benachteiligt wird. Da sehe ich Dich aber vom Wohlwollen der Genehmigungsbehörde abhängig, weil dein Wunsch IMHO juristisch nicht durchsetzbar ist.

Da musst Du wohl den Stadtplaner fragen, der den Bebauungsplan verbrochen hat. Mir leuchtet auch nicht ein, warum man 9m Abstand halten muss. Aber die Fachleute haben das studiert und haben bestimmt eine Begründung. Nützt Dir aber alles nichts, da der Bebauungsplan jetzt rechtskräftig ist und vermutlich niemand eine Änderung veranlassen wird.
Also geh' Montag vor der Kaufzusage zum Planungsamt und lasse Dir schriftlich geben, dass die Garage außerhalb des Baufensters genehmigungsfähig ist. Oder Du kannst zur Not auf die Garage verzichten, denn Stellplätze sind überall erlaubt (Flächenbegrenzung beachten).


Danke nochmals, Du hast mir bei der Sache sehr geholfen. Am Montag geht’s direkt zum Bauamt! Ich hoffe, danach zu einem Bauingenieuren, den ich erwischen kann.
ypg19.01.19 19:49
Da bin ich mal gespannt. Ich hab jetzt den Bebauungsplan nicht gelesen, ich habe ehrlich gesagt auch nicht den Durchblick, wo jetzt die Grundstücksgrenzen sind (dafür das Baufenster 😀) aber:
dobbelhaus schrieb:
Man baut doch nicht eine Garage direkt auf Südgarten vor seiner Terrasse?
Dein Problem ist der Wunsch nach einem DH. Bist Du aber nicht verpflichtet. Ein Einfamilienhaus mit seinen Nebenanlagen mag auf dem Grundstück viel besser passen 😉
dobbelhaus19.01.19 23:01

Außenansicht eines Einfamilienhauses mit dunklem Dach und Garten.
ypg schrieb:
Da bin ich mal gespannt. Ich hab jetzt den Bebauungsplan nicht gelesen, ich habe ehrlich gesagt auch nicht den Durchblick, wo jetzt die Grundstücksgrenzen sind (dafür das Baufenster 😀) aber:

Dein Problem ist der Wunsch nach einem DH. Bist Du aber nicht verpflichtet. Ein Einfamilienhaus mit seinen Nebenanlagen mag auf dem Grundstück viel besser passen 😉

Da hast Du recht. Wenn ich ein Einfamilienhaus bauen würde, welches kleiner wäre, würde man evtl. die Garagen auf Nordseite, direkt auf Nachbarsgrenze bauen können. Dass der Nachbar dort seinen einzigen Garten hat und diese Grenze paar Meter von seinem Haus und Terrasse steht, sollte den Planer auch interessieren, der diesen Bebauungsplan erstellt hat.

Also hier sollen die Garagen hinkommen, wenn es nach Bebauungsplan geht:
Caspar202020.01.19 06:18
Ist das jetzt das Haus im Osten? Oder im Süden?

Unabhängig davon; die einzige Grenze, auf die man eine Garage setzten könnte wäre die zu dem 2. neuen oberen Grundstück.

Das baufenster ist ja 16m lang (von West nach ost gehend; ein Garage im Schnitt 6-9m.

Da sehe ich kein Problem zu bestandsbebauung
dobbelhaus20.01.19 08:58
Caspar2020 schrieb:
Ist das jetzt das Haus im Osten? Oder im Süden?

Unabhängig davon; die einzige Grenze, auf die man eine Garage setzten könnte wäre die zu dem 2. neuen oberen Grundstück.

Das baufenster ist ja 16m lang (von West nach ost gehend; ein Garage im Schnitt 6-9m.

Da sehe ich kein Problem zu bestandsbebauung


Das ist Nord-Osten von meinem Grundstück, also das wo der Nachbar seinen Westgarten hat, also seinen einzigen mit der Gartenterrasse.
Es stimmt Baufenster ist 16m lang, aber das DH soll 16m davon brauchen (8+8).

Diese Stelle wäre auch die einzige, die laut Bebauungsplan überhaupt in frage käme für 2 Garagen. (Grün gezeichet)

Lageplan eines Baugrundstücks mit Gebäuden, Grenzen und Wegen.
Escroda20.01.19 09:05
dobbelhaus schrieb:
Diese Stelle wäre auch die einzige, die laut Bebauungsplan überhaupt in frage käme für 2 Garagen.
Nein. Du könntest die Garage auf die Südgrenze stellen, genau in Verlängerung der vorderen Baugrenze. Zwei Stellplätze da, wo Du die Garage nach Variante 1 vorgesehen hattest. Muss man natürlich nochmal genau mit der Grundflächenzahl und der Vorgartenfläche prüfen, nach Augenschein sollte das aber hinkommen. Nutzbaren Garten gibt's dann aber nicht mehr. Und der Grundriss mit eingeschränkten Südfenstern muss auch dazu passen.
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