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ᐅ Kaufen oder lassen?


Erstellt am: 18.01.2019 11:30

dobbelhaus 18.01.2019 12:55
blurboy schrieb:
Ich sehe lt. Entwurf das dort keine Doppelhaushälfte geplant ist oder sehe ich das falsch?
Ansonsten lieber ein paar Mark mehr ausgeben und normales Einfamilienhaus bauen!

In wie weit Grundflächenzahl etwas toleriert wird kann ich leider nicht sagen.
Ansonsten wenn weiter Grundstücke frei sind, würde ich gerade in dem Bezug auch einige andere präferieren!

Eigentlich schon, siehe "ED
nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig (§22
(2) Baunutzungsverordnung)"

dobbelhaus 18.01.2019 13:02
nordanney schrieb:
(4) Bei der Ermittlung der Grundfläche sind die Grundflächen von
1.
Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten,
2.
Nebenanlagen im Sinne des § 14,
3.
baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird,
mitzurechnen. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in Satz 1 bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8; weitere Überschreitungen in geringfügigem Ausmaß können zugelassen werden. Im Bebauungsplan können von Satz 2 abweichende Bestimmungen getroffen werden. Soweit der Bebauungsplan nichts anderes festsetzt, kann im Einzelfall von der Einhaltung der sich aus Satz 2 ergebenden Grenzen abgesehen werden

So steht es in der Baunutzungsverordnung. Rechnen musst Du jetzt allerdings selbst, das hängt von Deiner Planung ab.


Also im Bebauungsplan wird Überschreitung von Grundflächenzahl nicht ausgeschlossen, zumindest sehe ich das nigends.

50% ist zu dulden, da sind wir uns auch einig.

Ist 50% auf auf gesamte Grundflächenzahl bezogen oder nur auf Nebenanlagen?


Konkret;


750m2 Grundstück x0,4 Grundflächenzahl =300m2 + 50% (Überschreitung) = 450m2 (Summe aller Grundflächen)

oder

750m2x0,4=300m2 davon 225m2 Hausgrundfläche also vom Rest 75m2 + 50% (Überschreitung) 37,5m2 = 375m2 (Summe aller Grundflächen) ?

Escroda 18.01.2019 13:27
dobbelhaus schrieb:
Schade, der Link mit dem Bebauungsplan wurde von Admin gelöscht
Wenn es den Bebauungsplan online gibt könntest Du aber den Ort, die Bebauungsplan-Nummer und einen auffindbaren Ausschnitt mit deinem Grundstück veröffentlichen.
dobbelhaus schrieb:
Ist 50% auf auf gesamte Grundflächenzahl bezogen oder nur auf Nebenanlagen?
Nur auf die Nebenanlagen, konkret: Grundflächenzahl I = 225m² Haus + 48m² Terrasse = 273m²,
bleiben für Grundflächenzahl II also noch 450m² - 273m² = 177m²
Vorausgesetzt der Bebauungsplan ist nicht älter als 29 Jahre.

dobbelhaus 18.01.2019 13:41
Escroda schrieb:
Wenn es den Bebauungsplan online gibt könntest Du aber den Ort, die Bebauungsplan-Nummer und einen auffindbaren Ausschnitt mit deinem Grundstück veröffentlichen.

Nur auf die Nebenanlagen, konkret: Grundflächenzahl I = 225m² Haus + 48m² Terrasse = 273m²,
bleiben für Grundflächenzahl II also noch 450m² - 273m² = 177m²
Vorausgesetzt der Bebauungsplan ist nicht älter als 29 Jahre.

Danke!
Gute Idee mit der Ortschaft und Bebauungsplan-Nr.

Habe ich es richtig verstanden, mir bleiben 177m2 Fläche zur Überbauung von Garagen, Zufahrten, Gehwege, Stellplätze?

Dann wäre nämlich genug Platz für die Nebenanlagen.

dobbelhaus 18.01.2019 13:46
Den Bebauungsplan findet man auf der Homepage von Stadt Unna, dazu sollte man nach "Stadt Unna Bebauungspläne" googeln, den ersten Link anklicken und den "BP-LÜ009" abrufen.

Nochmals; hinterste Grundstück rechts vom Wendehammer. (Vor dem Nachbargrundstück Nr. 457)

dobbelhaus 18.01.2019 14:06


grundflächenzahlnebenanlagengrundstück