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ᐅ Kettenhaus auf 240qm Grundstück - Grundsatzfragen / Machbar?


Erstellt am: 11.11.18 09:00

Mottenhausen13.11.18 20:51
So richtige Sicherheit hast du erst, wenn du ein Baugrundgutachten in Auftrag gegeben hast. Dort stehen neben der Gründungsempfehlung auch Hinweise wie der Kelleraushub erfolgen soll und wie bzw. ob die Böschungen gesichert werden müssen. Aber so dramatisch muss so eine Sicherungsmaßnahme auch nicht sein, das würde mich bei dem hohen Preis des Projektes auch nicht mehr abschrecken. Auch ohne Keller muss für die Bodenplatte ggf. Streifenfundament neben der Garage ausgehoben werden und auch da muss ggf. gegen Abrutschen gesichert werden.
Slava_S13.11.18 23:29
11ant schrieb:
Mengenrabatte sind bei einer Dreihäuserreihe marginal und bei einem Doppelhaus noch nicht vorhanden ... Schnittstelle sicher zusammenpassen ... identischen Klon ist eine Honorarersparnis von 5% drin - maximal.
Verpennt. Hatte ich anders verstanden in unserem Fall. Unser Architekt hat mehrere Häuser bei einem Rohbauer "abgenommen" und ihm damit Sicherheit verkauft. Damit war der Aufpreis für den WU-Keller z.b. vergleichsweise klein (<10teur). Beweise kann ich natürlich nicht liefern, nur unser 1. und 2. Angebot vergleichen.
Mbk84 schrieb:
...uns bereitet mittlerweile die Garage des Nachbarn ... ziemliche Kopfschmerzen.

...zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen halt teurer wird (5k? 10k? 20k? 50k?), oder kann dadurch später das gesamte Vorhaben scheitern?
Genau das wollte ich nicht erreichen.
1. Baugrundgutachten: Schafft Sicherheit beim beim Kellerbau aber in dem Fall auch wie die Grenze beschaffen ist.
2. Vermessen des Grundstücks (inkl. der Nachbars Garage). So kannst du Ausführungsmängel (in der Theorie hätten 2cm Abstand zur Grenze eingehalten werden müssen) feststellen.
Beide Punkte kommen zusammen auf ca. 2-4teur und müssten konsequenter Weise vor dem Kauf investiert werden.

So und nun zur Realität, rein meine persönliche Sicht. Wenn ihr das machen wollt braucht ihr eine individuelle Planung die auf die Rahmenbedingungen eingeht. Alles andere reitet dich mit AGB's und Werkverträgen recht schnell in die Problematik, dass ein Preis verkauft werden muss und der Rest später aufgedeckt wird.
Mbk8416.11.18 08:36
Guten Morgen zusammen

Vielen Dank noch für die Antworten, der Kollege vom Bauamt war durchaus angetan von der guten Vorbereitung Bzgl. Grenzbebauung wurde ein Beweissicherungsverfahren empfohlen, grundsätzlich haben in dem Gebiet aber wohl schon mehrere direkt an die Garage des Nachbarn einen Keller gebaut, ohne dass dabei etwas größeres schief gelaufen ist. Trotzdem klingt das mit dem Beweissicherungsverfahren vor Baubeginn für uns sinnvoll.

Zudem war man sich selbst beim Bauamt uneinige, ob nun auf der Garage eine Dachterrasse mit Max. 4m Höhe angelegt werden darf, oder ob die Landesbauordnung gilt, wonach nur Max. 3m Höhe als Grenzbebauung zulässig wären. Das wird noch geklärt, denn eigentlich widerspricht sich hier der Bebauungsplan selbst.

Spannendes Thema
hanse98716.11.18 10:11
Wenn auf die Garage eine Dachterrasse kommt, dann kannst du ja den Gartenstuhl direkt vor dem Schlafzimmer der Nachbarn aufbauen.
Mbk8416.11.18 10:33
hanse987 schrieb:
Wenn auf die Garage eine Dachterrasse kommt, dann kannst du ja den Gartenstuhl direkt vor dem Schlafzimmer der Nachbarn aufbauen.

Nein, kann ich nicht, denn bei den Kettenhäusern sind auf dieser Seite (also an der Grenze zur Nachbar-Garage) keine Fenster erlaubt. Ist eine "dunkle Wand"
hanse98716.11.18 12:12
OK, verstanden! Ich dachte im OG dürften welche sein.

Ich möchte es persönlich nicht, wenn der Nachbar erhöht von von der Dachterrasse direkt am Hauseck zu mir rüber schaut.
garagekellerdachterrassebauamtgrenzbebauungbeweissicherungsverfahren