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ᐅ Kniestock nachträglich gesenkt


Erstellt am: 10.10.16 13:46

J
Jecca
10.10.16 13:46
Hallo zusammen,

Wir haben unser Haus mit einem Bauträger geplant. Der Kniestock war im ersten Entwurf auf 1,50 m, was uns auch wichtig war, damit man da noch einige Schränke bzw Kommoden hinstellen kann.

Jetzt ist die Finanzierung durch und Anzahlung geleistet etc und nun heißt es plötzlich, die hätten was im Kleingedruckten von der Bauverordnung übersehen und der Kniestock dürfte höchstens 1m hoch sein. Dafür würden die halt die Dachneigung von 38 auf 45 Grad ändern. Dadurch wäre ja das Volumen größer und wir hätten nen ganz tollen großen Spitzboden..

Ist ja toll - bringt aber beim Wohnraum herzlich wenig. Das nimmt doch schon gut was vom Wohnraum weg, oder sehen wir das falsch?

Bevor ich da rummeckere, wollte ich mal eure Meinung dazu hören. Ich finde, die könnten als Entschädigung schon ein paar qm springen lassen, oder?

Danke im voraus!
L
Legurit
10.10.16 13:54
So ganz falsch liegt ihr da nicht - möbliert mal die Räume, dann sehr ihr, ob und wie dramatisch das für euch ist.
Wir haben gute 1,6 m Kniestock und haben auch gemerkt, dass selbst die Wand nur bedingt zum Stellen geeignet ist.
Kinderkleiderschränke und höhere Kommoden passen halt hin.
Oft stellt man an die Wand eine Kommode und das Bett und hat dadurch eigentlich keinen wirklichen Verlust - spielen findet in der Mitte des Raumes statt.
Von der Wirkung ist es allerdings wohl schon ein Unterschied - wir wurden / werden häufig darauf angesprochen wie toll der hohe Kniestock ist und dass man damit ja so viel machen kann.
Wollt ihr den Spitzboden ausbauen? Kannst ja frech fragen, ob euch die Baufirma dann beim Ausbau des Spitzbodens entgegen kommt.
Der normale Lagerspitzboden ist Quark... wir haben 60 qm und lagern einen Karton und 5 Fliesen darauf; und im Nachhinein würde ich den Karton wegwerfen, weil es ein Akt war den durch die Luke zu bugsieren
B
Bauexperte
10.10.16 14:12
BeHaElJa schrieb:

Wollt ihr den Spitzboden ausbauen? Kannst ja frech fragen, ob euch die Baufirma dann beim Ausbau des Spitzbodens entgegen kommt.
Ich kann mich ob dieses Statements echt nur wundern .....

natürlich ist es ärgerlich, daß ein Bauzeichner beim Vertragspartner einen Fehler gemacht hat. Andererseits ist das Resultat das Gleiche: mehr als 1.00 m Drempel ist nicht genehmigungsfähig.

Seid ihr eigentliche alle fehlerfrei ....?

Grüße, Bauexperte
U
Uwe82
10.10.16 14:17
Fehler passieren, jetzt muss man das Beste daraus machen. Die Einschränkung existiert und hättet Ihr vorher ja auch aus dem Bebauungsplan lesen können, von daher kann man dem AN hier nicht allein einen Vorwurf machen.

Aber andererseits müsst Ihr Euch fragen, ob Euch 45° Dachneigung gefallen und Ihr den Spitzboden wirklich braucht. Alternativ wäre eine kostenneutrale Vergrößerung der Hausfläche (im Vergleich zum jetzt niedrigeren Drempel) eine Lösung. Ergibt damit sogar mehr Grundfläche. Wären 45° denn überhaupt zugelassen?

Wir haben in den Kinder- und Schlafzimmer einen Kniestock von 90cm, auch damit kann man etwas anfangen, z.B. steht das Kopfende unseres Bettes dort direkt an der Wand und das Ende einer Kommode. Wir haben übrigens die Dachneigung noch mal auf 35° reduziert und komplett den Spitzboden offen gelassen. Ergibt mit dem Kniestock ein besseres Raumgefühl, mMn.
L
Legurit
10.10.16 14:18
Nun ja... wenn die Baufirmen pro 10 cm Drempel 1500 € berechnen (wollte z.B. Viebrockhaus bei uns) und nun 50 cm fehlen hat es ja nun nicht so viel mit Fehlerfreiheit zu tun... weiß natürlich nicht, wie und was im Vertrag steht und oder berechnet wurde.
M
MarcWen
10.10.16 14:35
Nun ja, fehlerfrei hin oder her. Passiert, Lösung suchen.

Das hier würde ich aber min 2 Kategorien über Flüchtigkeitsfehler einordnen.

Wie viele relevante Einschränkungen macht so Bein Bebauungsplan? Vielleicht 10?
Da erwarte ich schon, dass mein Baupartner diese auch richtig berücksichtigt.
kniestockkommodenspitzbodendachneigungdrempelwohnraum