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ᐅ Kniestock nachträglich gesenkt


Erstellt am: 10.10.2016 13:46

Climbee 11.10.2016 11:39
40cm Kniestock haben meine Eltern. Aber das ist offiziell ein Bungalow und oben halt DG als Stauraum. Das geht gar nicht. Jedenfalls nicht, wenn man nicht 150qm Grundfläche hat und oben entsprechenden Verlust an den Seiten akzeptieren kann.
Aber dann hat man immer noch diese ungenutzten Spitze, die selbst als Stauraum nahezu unnutzbar sind. Haben wir bei meinen Eltern: da wurden dann in ungefähr 120cm Höhe Holzwände eingezogen und die Spitze hinter der Holzwand bis Hausende als Stauraum genutzt; oder besser gesagt: das ist wirklich die letzte Staumöglichkeit, die man für Dinge, die so gut wie nie genutzt werden, verwenden kann. Man kann da ja nur kriechend rein. Also wirklich einfach nur verschenkter Raum...

Bieber0815 11.10.2016 16:10
Bauexperte schrieb:
Zur Frage des Fehlers Deines Vertragspartners: nicht nur ihm ist ein kapitaler Bock unterlaufen, auch Du hast einen Fehler gemacht. [...] Insofern sehe ich den Anteil der Nachlässigkeit gleichmäßig verteilt.
Der Kauf vom Bauträger entlastet den Käufer ja gerade von den Bauherren-Pflichten. Man kauft ein Haus so wie ein Auto. Wer fragt da schon nach, ob alles mit rechten Dingen zugeht? (Kleiner Seitenhieb, bei Autos ist es ja auch nicht besser als auf dem Bau ...) Mag ja sein, dass man im wahren Leben intensiv mithelfen muss, um ein vernünftiges Ergebnis zu erzielen (Bauüberwachung ...). Aber das sagt eher etwas über die real existierenden Bauträger aus . Daher sehe ich die Sache etwas einseitiger. Der Bauträger hat ein Haus mit bestimmten Eigenschaften verkauft und kann nun nicht liefern. Er soll sich mal Gedanken machen.

Praktisch hat unser Käufer aber den Schaden, es sollte mich doch sehr wundern, wenn der Vertrag keine Hintertür lässt bzgl. möglicher Auflagen bzw. Einwände der Behörden.

Jetzt wäre interessant zu wissen, was nun im Bebauungsplan steht und was im Vertrag steht. Danach (!) kann man sich über das weitere Vorgehen Gedanken machen. Ich würde auch erst nach Klärung dieser Randbedingungen das Gespräch mit dem Bauträger suchen.

Bauexperte 11.10.2016 23:57
Bieber0815 schrieb:

Der Kauf vom Bauträger entlastet den Käufer ja gerade von den Bauherren-Pflichten.
Kommt auf den Vertrag an; ich denke auch nicht, daß hier ein klassischer Bauträger der Vertragspartner ist.
Bieber0815 schrieb:

Praktisch hat unser Käufer aber den Schaden, es sollte mich doch sehr wundern, wenn der Vertrag keine Hintertür lässt bzgl. möglicher Auflagen bzw. Einwände der Behörden.
Das sehe ich ebenso.
Bieber0815 schrieb:

Jetzt wäre interessant zu wissen, was nun im Bebauungsplan steht und was im Vertrag steht. Danach (!) kann man sich über das weitere Vorgehen Gedanken machen. Ich würde auch erst nach Klärung dieser Randbedingungen das Gespräch mit dem Bauträger suchen.
Das setzt jedoch voraus, daß die TE das eine, wie das andere lesen und verstehen kann

Grüße, Bauexperte

Bieber0815 12.10.2016 08:01
Bauexperte schrieb:
Kommt auf den Vertrag an; ich denke auch nicht, daß hier ein klassischer Bauträger der Vertragspartner ist.
Bauträger ist Bauträger. Aber da oben eine "Anzahlung" erwähnt ist, ist es hier vielleicht gar kein Bauträger. Ich weiß ja nicht, wer den Bauantrag unterschrieben hat oder unterschreiben wird. Dann wäre es klar, für mich, bei wem die Verantwortung liegt .

Bieber0815 12.10.2016 08:02
Bauexperte schrieb:
Das setzt jedoch voraus, daß die TE das eine, wie das andere lesen und verstehen kann
Wenn nicht, nicht schlimm. Viele hier, mich eingeschlossen, predigen doch seit Jahr und Tag, dass man sich Sachverstand auch einkaufen kann. Man muss es dann halt auch tun.
bauträgerstauraumvertrag