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ᐅ Kniestock nachträglich gesenkt


Erstellt am: 10.10.2016 13:46

RobsonMKK 11.10.2016 09:23
Hallo , dass ist aber schon sehr plakativ was du da schreibst.
Nicht jedes Haus das ein Satteldach und eine Gaube hat ist "Landhaus". Hier bei uns stehen genug Häuser rum mit 38-45° Dachneigung, und davon sieht keines aus wie Landhaus.

Vielleicht irgendeine frühkindliche Assoziation?

Climbee 11.10.2016 09:26
RobsonMKK schrieb:

Vielleicht irgendeine frühkindliche Assoziation?

Möglich

Aber bei einer Grundfläche von grad mal 90qm gehen uns einfach bei so einem geringem Kniestock zu viel Wohnqm im DG verloren.
Und uns gefällt halt Satteldach eh nicht so, je steiler, desto weniger....

RobsonMKK 11.10.2016 09:28
Ohne Frage, 85 cm gehen gar nicht, jedes neuere Bett hat ein Kopfteil von 100 cm. Kann man ja auch mal dem Bauamt sagen, vielleicht verstehen die dann warum das Nonsens ist.

Bauexperte 11.10.2016 09:41
Hallo,
Jecca schrieb:

Haben schon die ernüchternde Antwort bekommen, dass wir dann halt ne teurere Stadtvilla hätten bauen müssen und das ist dann jetzt halt Pech....
Diese Aussage impliziert nicht, daß auf eurem Grundstück auch eine Stadtvilla gebaut werden darf. Ich denke, diese Aussage ist tatsächlich in der Bedeutung des Konjunktiv zu verstehen.
Jecca schrieb:

Wir bekommen ja jetzt irgendwie ne schlechtere Qualität als das, was uns angeboten wurde... Ich bin echt sauer...
Nüchtern betrachtet, bekommt ihr mitnichten eine schlechtere Qualität, sehr wohl aber erhält der Neubau einen anderen Charakter.

Du mußt imho dringend das Gespräch mit Deinem Vertragspartner suchen; die Forianer können dies nicht ersetzen. Und wie Du weiter oben erkennst, verwässert sich auch der Inhalt zunehmend. Es gilt die Fragen zu klären, ob Du auf 45° DN gehen willst, ob das Baufenster eine Vergrößerung des Hauskörpers zuläßt, ob Du Dich mit 1.00 m Drempel und 38° DN im Status quo arrangieren kannst, ob der Creativkopf aka Architekt Deines Vertragspartners vlt. weitere Vorschläge für Dich bereit hält oder welche Kosten eine Vertragsauflösung mit sich bringt.

Zur Frage des Fehlers Deines Vertragspartners: nicht nur ihm ist ein kapitaler Bock unterlaufen, auch Du hast einen Fehler gemacht. Du wolltest glauben, weil der vorhandene Grundriss imho genau das ist, was Du umsetzen wolltest. Auch wenn Dir kein Bebauungsplan oder die textl. Festsetzungen ausgehändigt wurden, so hätte ein Anruf beim zuständigen Bauamt Dir viel Verdruß erspart. Insofern sehe ich den Anteil der Nachlässigkeit gleichmäßig verteilt.

Ob Du Dir den richtigen Baupartner ausgesucht hast, wirst Du daran erkennen können, wie er mit der jetzigen Situation umgeht. Ich denke nicht, daß er Dir im 4-stelligen Bereich entgegenkommen wird; ein kleines Trostpflaster hat aber jeder seriöse Anbieter in petto.

Grüße, Bauexperte

Payday 11.10.2016 09:44
RobsonMKK schrieb:
Ohne Frage, 85 cm gehen gar nicht, jedes neuere Bett hat ein Kopfteil von 100 cm. Kann man ja auch mal dem Bauamt sagen, vielleicht verstehen die dann warum das Nonsens ist.
bei uns ist 40! cm kniestock, das geht gar nicht. 85cm wäre für unsere Nachbarn schon Luxus. und alles nur wegen der blindheit eines politikers. denn er wollte das gar nicht, Fehler zugeben kann man aber auch nicht. jetzt dürfen 90 Grundstücke mit so einen lächerlichen kniestock versehen werden. alternativ darf man auch 2,5stockwerke hohe Häuser errichten (zb Stadtvilla und dann mit kniestock 40cm noch ne volle Etage oben darauf.

RobsonMKK 11.10.2016 09:48
passt doch zu dem was ich sage, oder ich formuliere es anders: alles unter 100 cm Kniestock ist (in meinen Augen) quatsch.
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