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Bauherrin123
Es steht aber im Raum ob die Baugrenze aufgehoben wird, weil diese von 1980 ofer 85 ist und die Grundstücke geteilt wurden und durch die Teilung es auch andere Probleme gibt. Mein Nachbargrundstück ist noch unbebaut, es gehört dem gleichen Besitzer, von dem wir abgekauft haben, er ist jetzt in Rente war aber beim Bauamt tätig eines anderen Bundeslandes. Er bekommt die Grundstücke geteilt (3) nicht verkauft, weiö durch die Teilung zwar 3 tolle Häuser gebaut werden können, aber über der Baugrenze, und er teilte mir mit, das bei er den Antrag stellen will dafür. Würde aber aöles auch etwas dauern. Wir wollen die Überdachubg auch noch nicht so schnell bauen..Ich hab trotzdem Widerspruch eingelegt. Klar kann man nicht bis ins unermessliche die Baugrenze überbauen, aber eine die vielleicht aufgehobrn wird, bzw. wenn man sie schon überbauen darf, dann für eine vernünftige tiefe, dass es wenigstens Sinn macht. Ich will keine 5m tiefe, sondern 4, dass man am Tisch sitzen kann. Versuchen kann ich es, mal schauen was raus kommt.