Ich verstehe es schon „versetzt“, sonst spräche man von keinem DH.
Und auch hier:
braucht eine eigene Brandwand und darf keine Dämmung, Putz oder Dachteile über die Grenze ziehen.
Das wird sich auf die vorgezogene Seite beziehen, die ohne Versatz nicht existieren würde.
Der/Die TE droht dann gleiches im entgegengesetzten Stück.
Allerdings darf man ja Wärmedämmung über die Grenze tragen, ich weiß allerdings nicht, ob es bei der Regelung nur um nachträgliche Sanierungen betrifft.
Letztendlich zur Fragestellung:
Einfach mal fragen, wie die sich das vorstellen mit der seitlichen Dämmung: ob die dann Eure Dämmung akzeptieren würden ? Dann sehen sie ggf. die Nachteile, wenn es ihnen nicht schon der Architekt gesagt hat.