H
hampshire
„ein“, Mir fällt zuerst eine versetzte asymmetrische Doppelhaushälfte ein. Also Vorschlag.Ist der Satz nicht ganz vollständig? Fällt dir etwas auf / Gefällt dir etwas oder soll das ein Vorschlag sein? ;-)
„ein“, Mir fällt zuerst eine versetzte asymmetrische Doppelhaushälfte ein. Also Vorschlag.Ist der Satz nicht ganz vollständig? Fällt dir etwas auf / Gefällt dir etwas oder soll das ein Vorschlag sein? ;-)
Sagt wer?Grundsätzlich wird für die ELW aber kein Stellplatz benötigt.
Ja, das stimmt. In der Aufzählung von mir komme ich ja auf 3 Stellplätze. Was ich ausdrücken wollte ist: Die ELW benötigt keinen weiteren Stellplatz. Ob nun von den 3 Stellplätzen alle durch eine WE genutzt werden oder nicht sollte doch keine Rolle spielen? Sofern diese unabhängig voneinander befahrbar sind.Sagt wer?
Die Bauordnung NRW besagt, dass pro WE ein Stellplatz erforderlich ist.
Ja durchaus. Mir geht es mit meinen Planungen in erster Linie darum ein Gefühl dafür zu bekommen ob es auf dem Grundstück möglich ist und welcher Grundriss der WE möglich ist. Auf Grundlage dessen wird dann nachher entschieden ob überhaupt eine ELW gebaut wird. Wenn sich die gewünschten Parameter nicht zufriedenstellend umsetzen lassen macht es keinen Sinn eine ELW zu bauen.Ich denke mal, ein Architekt wird hier auch schon in der Planungsphase unerlässlich ein.
In der Überschrift steckt ein Signalbegriff ("anspruchsvolles Grundstück") für die entschiedene Ratsamkeit, die Dienste eines Architekten in Anspruch zu nehmen, statt sich mit denen eines Bauzeichners zu bescheiden. Aber ebenso wie einem Bauzeichner eine Vorlage des Bauherrn auf´s Pferd hilft, so schädlich ist die Ankerwirkung eines solchen Primings für das Entwerfen mit einem Architekten.Die Aussage ist eindeutig. Siehst du grundsätzlich von einer eigenen Planung ab oder siehst du hier keine andere Möglichkeit?
Das Fehlen dieser Grundlage ist genau der Sand, auf den man eine Rechnung ohne den Wirt baut. Also fix herbei damit.Der Bebauungsplan fehlt mir aktuell leider noch.
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