... empfiehlt sich zu klären, daß die Genehmigung der Rodung außer Frage steht.Da es stark bewachsen ist,
Der hat hier aber wohl einen Clown gefrühstückt, bei 10 m Höhenunterschied des Grundstücks mit 4 m allein im Baufeld.Der Berater von Fingerkaus hat am Freitag noch gesagt das man nicht unbedingt mit Keller bauen muss, auch wenn das Haus am Hang liegt.
Stimmt, da hat er Recht. Man kann sich ja mit seiner Bodenplatte auch einfach in den Berg eingraben. Wer braucht schon einen ebenerdigen Garten hinterm Haus, wenn man eine Gesteinswand haben kann?!Der Berater von Fingerkaus hat am Freitag noch gesagt das man nicht unbedingt mit Keller bauen muss, auch wenn das Haus am Hang liegt.