Ausgangsbeschränkung: Darf ich in Bayern noch zur Baustelle fahren?

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N

Niederbayer

1. Wenn dir das Baugrundstück bereits gehört kann dir keiner verbieten dorthin zu fahren. Ist dann so wie raus in den im Garten gehen. Das kann dir niemand verbieten.
2. Als Bauherr trägt man rechtlich gesehen genügend Verwantortung gegenüber anderen! Auch den Bauhelfern oder den Angestellten des BUs. Hier gehe ich nicht genauer darauf ein. Daher hast du auch das recht und die Pflicht dich darüber zu informieren bzw es zu kontrollieren. Der Bauherr muss ja auch dafür gerade stehen!

3. Im dt. Grundgesetz ist die Bewegungsfreiheit verankert. Daher hat Bayern diese "Verordnung" erlassen. Das Grundgesetzt steht in der Regel über allem. Aus diesem Grund wird die Regierung morgen Änderungen erlassen um diesen Passus rechtlich auszuhebeln!

P.S. Ich würde halt erst nach Beendigung der Arbeiten von den Bauarbeitern hinfahren und nichts berühren bzw und Einmalhandschuhe tragen.

Gruß
Hias
 
M

Müllerin

Deine Argumentation hinkt in allen Ebenen.
Dein Geld bzw des Hausbaus interessiert hier wenig. Eine Kontrolle eines Nichtsachverständigen wie eines Bauherrens mag auch grenzwertig sein.

Ein BAUSTOPP ist eine behördliche Amtshandlung, wenn gg Richtlinien und Erlasse verstoßen wird und bedarf des Amtes, nicht eines nörgelnden Bauherrens.
man immer die Goldwage. Ich meine damit: wenn ich Bauherr in Einzelvergabe nicht mehr kontrollieren darf, ob die Firmen das machen, wofür sie beauftragt wurden, dann sage ich: stopp Jungs, ihr könnt solang andere Baustellen bedienen, meine erst, wenn ich wieder hin kann.


Klingt hier alles recht entspannt. Sogar das Pferd besuchen und Reiten ist erlaubt.
Sogar? Für Pferde, die in Boxen stehen, ist es lebensnotwendig bewegt zu werden. Leider hat nicht jeder Stall genug Weidefläche, um einfach alle Tiere rauszutun, dann bräuchte auch keiner Reiten kommen.
 
J

Joedreck

1. Wenn dir das Baugrundstück bereits gehört kann dir keiner verbieten dorthin zu fahren. Ist dann so wie raus in den im Garten gehen. Das kann dir niemand verbieten.
2. Als Bauherr trägt man rechtlich gesehen genügend Verwantortung gegenüber anderen! Auch den Bauhelfern oder den Angestellten des BUs. Hier gehe ich nicht genauer darauf ein. Daher hast du auch das recht und die Pflicht dich darüber zu informieren bzw es zu kontrollieren. Der Bauherr muss ja auch dafür gerade stehen!

3. Im dt. Grundgesetz ist die Bewegungsfreiheit verankert. Daher hat Bayern diese "Verordnung" erlassen. Das Grundgesetzt steht in der Regel über allem. Aus diesem Grund wird die Regierung morgen Änderungen erlassen um diesen Passus rechtlich auszuhebeln!

P.S. Ich würde halt erst nach Beendigung der Arbeiten von den Bauarbeitern hinfahren und nichts berühren bzw und Einmalhandschuhe tragen.

Gruß
Hias
Grundrechte können unter gesetzlich geregelten Voraussetzungen eingeschränkt werden. Zum Beispiel durch das Infektionsschutzgesetz. Bitte lesen.

Trotzdem spricht nichts gegen die Baustelle. Insbesondere nicht, wenn sonst keiner da ist.
Gesetze, Verordnungen und auch Verfügungen kann man in verschiedenen Methoden auslegen. Eine davon ist, den Hintergedanken des "Erschaffenden" zu ergründen.
Grund ist, sozialkontakte zu vermeiden. Solang keine Sozialkontakte entstehen, würde ich den Besuch auf der Baustelle als nicht gravierend einstufen.
Richtfest hingegen schon.
 
N

Niederbayer

Grundrechte können unter gesetzlich geregelten Voraussetzungen eingeschränkt werden. Zum Beispiel durch das Infektionsschutzgesetz. Bitte lesen.

Trotzdem spricht nichts gegen die Baustelle. Insbesondere nicht, wenn sonst keiner da ist.
Gesetze, Verordnungen und auch Verfügungen kann man in verschiedenen Methoden auslegen. Eine davon ist, den Hintergedanken des "Erschaffenden" zu ergründen.
Grund ist, sozialkontakte zu vermeiden. Solang keine Sozialkontakte entstehen, würde ich den Besuch auf der Baustelle als nicht gravierend einstufen.
Richtfest hingegen schon.
Frage:
Warum müssen dann Änderungen durch den Bündestag morgen vorgenommen werden damit eine richtige Ausgangssperre rechtlich wirksam wird?

Ich rate mal abwarten und Tee trinken!
 
B

Bayern2020

Frage:
Warum müssen dann Änderungen durch den Bündestag morgen vorgenommen werden damit eine richtige Ausgangssperre rechtlich wirksam wird?

Ich rate mal abwarten und Tee trinken!
Ist die bayerische Ausgangsbeschränkung dann wohl nicht „richtig“ oder wirksam? Spannendes Rechtsverständnis... es geht morgen um etwas ganz anderes.... und zwar die Bündelung von Kompetenzen in einem föderalistischen System.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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