Ausgangsbeschränkung: Darf ich in Bayern noch zur Baustelle fahren?

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Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 12 der Diskussion zum Thema: Ausgangsbeschränkung: Darf ich in Bayern noch zur Baustelle fahren?
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N

Niederbayer

Ist die bayerische Ausgangsbeschränkung dann wohl nicht „richtig“ oder wirksam? Spannendes Rechtsverständnis... es geht morgen um etwas ganz anderes.... und zwar die Bündelung von Kompetenzen in einem föderalistischen System.
Dies habe ich nicht geschrieben. Bitte genauer lesen.

Falls es trotzdem unverständlich ist:

Bayern hat eine "Verordnung" erlassen um eine sogenannte Ausgangssperre zu erlassen und nicht auf das Infektionsschutzgesetz verwiesen.

Joedereck hat aber auf das Infektionsschutzgesetz verwiesen. Dies ist laut mehreren Juristen rechtlich nicht ausreichend für eine Ausgangssperre.
 
B

Bayern2020

Dies habe ich nicht geschrieben. Bitte genauer lesen.

Falls es trotzdem unverständlich ist:

Bayern hat eine "Verordnung" erlassen um eine sogenannte Ausgangssperre zu erlassen und nicht auf das Infektionsschutzgesetz verwiesen.

Joedereck hat aber auf das Infektionsschutzgesetz verwiesen. Dies ist laut mehreren Juristen rechtlich nicht ausreichend für eine Ausgangssperre.
Es ist eine Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes, wie bereits in der Überschrift steht. Und die Zeit, darüber fachzusimpeln, ob man erst entsprechende Grundlagen schaffen muss, um die Verbreitung dieses Virus einzudämmen, ist nun wahrlich nicht. Und es gibt Fälle, die ein Gesetzgeber nicht vor Augen hatte und auch damit muss man im Ernstfall zurecht kommen. Aber ist schon klar, dass in solchen Situationen der Einzelne dann plötzlich Interesse an der Thematik und juristische Fachkenntnisse entwickelt, um seine Interessen in den Mittelpunkt zu stellen. Gut nur, dass solche Fragen letztlich in der Verwaltungsgerichtsbarkeit geklärt werden!
 
N

Niederbayer

Es ist eine Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes, wie bereits in der Überschrift steht. Und die Zeit, darüber fachzusimpeln, ob man erst entsprechende Grundlagen schaffen muss, um die Verbreitung dieses Virus einzudämmen, ist nun wahrlich nicht. Und es gibt Fälle, die ein Gesetzgeber nicht vor Augen hatte und auch damit muss man im Ernstfall zurecht kommen. Aber ist schon klar, dass in solchen Situationen der Einzelne dann plötzlich Interesse an der Thematik und juristische Fachkenntnisse entwickelt, um seine Interessen in den Mittelpunkt zu stellen. Gut nur, dass solche Fragen letztlich in der Verwaltungsgerichtsbarkeit geklärt werden!
Genau wegen so Leuten wie sie mag ich Foren nicht. Es wird alles madig und schlecht geredet.

Sie sagen zuerst: Morgen wird nicht darüber entschieden - dann belege ich es ihnen mit Fakten und dann werde ich ins schlechte Licht gerückt damit sie gut dastehen. Und dann schreiben sie noch dass ich juristischer Laie bin obwohl sie es nicht wissen. Für mich ist dies: Niveau unter der untersten Schublade.
Bitte antworten sie nicht mehr auf meine Kommentare.

Over and out!

P S. Eingestehen dass man falsch Lag können viele nicht und muss erlernt werden!
 
H

hampshire

Wir haben eben alle gerade mehr Zeit zur Haarspalterei und Rechthaben tut so gut!
Dabei ist das alles ganz einfach: Nicht notwendige Kontakte meiden, Abstand halten, Hände gut waschen und sich bewusst werden wie oft man mit diesen im Gesicht herumfuhrwerkt um diese Angewohnheit zu reduzieren. Und weil die Welt gerade etwas enger für uns wird: Gelassen, achtsam, freundlich und zugewandt bleiben.
 
T

tumaa

Ich kann lange nicht mehr zur meiner Baustelle gehen, also bin bereit dazu, für die Menschheit..........habe eh viel Zeit verloren.

Doch wer begleicht es dann ?

Die Unternehmen sollen ja auch unterstützt werden, warum keine Bauherren ?!
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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