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ᐅ Ausgangsbeschränkung: Darf ich in Bayern noch zur Baustelle fahren?


Erstellt am: 20.03.20 19:34

nordbayer20.03.20 19:34
Bezüglich der aktuellen Ausgangsbeschränkung, ist die Fahrt zur eigenen Baustelle über eine längere Strecke als Bauherr noch zweifelsfrei erlaubt? Oder muss ich mich auf längliche Diskussionen mit irgendwelchen Kontrollposten einstellen? Mich interessiert speziell Bayern.

Wer entsprechende Erfahrungen oder Infos für andere Bundesländer hat, bitte entsprechend immer das Bundesland nennen.
Wintersonne20.03.20 20:07
Auf der Seite der Bayerischen Staatsregierung findet man eine Auflistung, was erlaubt ist oder nicht.
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 20.03.2020, Az. Z6a-G8000-2020/122-98

Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. (Diese werden dann genauer erörtert).

Aber ob ein Baustellenbesuch darunter fällt? Wenn man sich allein oder mit den Personen, mit denen man sowieso zusammenlebt dort aufhält, ist es dann ok?

Dürfen Handwerker noch auf Baustellen arbeiten? Als triftiger Grund steht da: Fahrt zur Arbeit.
Dass sich nicht zwei oder mehr Gewerke auf der Baustelle aufhalten sollten ist klar. Darf man als Bauherr noch mit den Handwerkern auf der Baustelle reden (Mindestabstand vorausgesetzt)?!

Tut mir leid, dass ich auch nichts näheres sagen kann. Finde es ein bisschen schwammig formuliert.
Wintersonne20.03.20 20:12
Bei der Handwerkskammer München werden auch zahlreiche Infos angeboten, hab mich aber noch nicht durchgelesen.
ypg20.03.20 20:20
Ich denke, dass Du das darfst. Es gelten Versammlungsverbot von mehr als 3/5 Personen, keine Restaurantöffnungen etc. Wenn es also nötig ist, dort zu erscheinen, dann mach.
Wenn es bei Euch Bayern kontrolliert wird, wird das Ordnungsgeld nicht so hoch ausfallen, als wenn Du mit Freunden an der Isar ein Bier trinkst.
Wissen allerdings tue ich es nicht. Ihr seid ja schon in einer sehr speziellen Situation da unten.
yellow_ms20.03.20 20:22
Setzen wir mal die notwendige Sorgfalt voraus wie von Dir beschrieben. Man darf doch Spazieren gehen, d.h. die Autofahrt dahin ist die Autofahrt zum Spazieren gehen - nicht jeder hat vor der Haustür eine entsprechende Strecke. Und wenn Du dort spazieren gehst und einen Bauarbeiter antriffst? Passt doch alles, solange der Abstand gewahrt wird.
nordanney20.03.20 20:29
Bleib doch einfach mal zuhause. Die Ausgangsbeschränkung hat schon seinen Sinn. Ein notwendiges Verlassen der Wohnung ist es zu 100% nicht.

Ganz ehrlich? Wie kann man nur so ignorant sein. Geht nicht in meinen Kopf. Muss denn jeder seine Sonderbehandlung haben? Zum kotzen...
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