Ich vermute also, dass ihr 6 Monate warten müsstet, wenn ihr schon eine offizielle Zusage der KfW habt.Ein Verzicht auf die Zusage der KfW ist über das kreditdurchleitende Finanzierungsinstitut möglich.
Frühestens sechs Monate nach Eingang der Verzichterklärung bei der KfW kann ein neuer Antrag für das
gleiche Vorhaben, das heißt identisches Investitionsobjekt und identisches KfW-Effizienzhaus-Niveau,
gestellt werden ("Sperrfrist"). Für den neuen Antrag gelten die dann aktuellen Produktbedingungen
einschließlich der Regelungen zum Vorhabensbeginn.
Wir haben ja noch nicht einmal ein kreditdurchleitendes Finanzierungsinstitut...@Bautitus
Im Merkblatt dazu steht Folgendes:
Ich vermute also, dass ihr 6 Monate warten müsstet, wenn ihr schon eine offizielle Zusage der KfW habt.
Genaueres kann dir vermutlich nur die KfW sagen.
Da wir noch nichts abgerufen haben scheint es unproblematisch zu sein. Von einer Sperrfrist ist keine Rede.Erklären Sie bitte gegenüber Ihrem Finanzierungspartner einen Verzicht auf die noch nicht abgerufene KfW-Förderung und stellen Sie einen vollständigen neuen Antrag (einschließlich neuer "Bestätigung zum Antrag") für das (andere) KfW-Effizienzhaus-Niveau.
- für noch nicht abgerufene Darlehensbeträge, wenn
- die Regelungen zum Vorhabensbeginn weiterhin eingehalten werden (vergleiche Frage: Wann kann ich mit den Baumaßnahmen beginnen?).
Die neue Zusage erfolgt zu den dann aktuellen Produktbestimmungen und Konditionen (u. a. Zinssatz- und Tilgungszuschusshöhe).
Was genau meinst du damit in Bezug auf Einliegerwohnung?Das macht Einliegerwohnungen ja noch spannender.