Architekt und Bauherr können sich nicht auf einen Entwurf einigen

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Pyrate

Was passiert eigentlich, wenn sich Bauherr und Architekt nach einem längeren Hin und Her nicht auf einen Entwurf des Architekten verständigen können, bzw. wenn man in dieser Phase als Bauherr feststellt, dass die Ideen des Architekten nicht den Geschmack des Bauherren treffen (umgekehrt gibt es diese Erkenntnis sicherlich in irgendeiner Form auch)?

Ursprünglich sollte der Architekt für LP 1-8 beauftragt werden, der Vertrag liegt vor, wurde aber noch nicht unterschrieben. Jetzt möchte der Bauherr aber nicht mehr mit dem Architekten weiter arbeiten (Begründung siehe oben) und vermutlich ist der Architekt auch schon vom Bauherren genervt.

Wie einigt man sich hier am besten? Klar ist, dass der Architekt ja gewisse Sachen erarbeitet hat, die aber für den Bauherren aus genannten Gründen nutzlos sind. Den größten Nachteil durch diesen Verlauf hat ja eh der Bauherr, der Zeit verloren hat und sich einen neuen Architekten suchen muss...
 
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Fuchur

Die Frage ist, geht es nur um "Geschmack" oder hat der Architekt gewisse Forderungen nicht umgesetzt, die von Anfang an dargestellt waren? Deiner Beschreibung nach eher ersteres, das ist dann das Pech des Auftraggebers. Der Architekt schuldet eine fehlerfreie und genehmigungsfähige Planung, alles unter Beachtung anfänglich vereinbarter Rahmenbedingungen. Schönheit im Auge der Erwartungen des Bauherren schuldet er nicht.

In diesem Fall werden die erbrachten Leistungen vollständig zu bezahlen sein. Je nachdem, wie weit vorangeschritten LP 1-3.
 
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Pyrate

Wie so oft ist der Fall nicht ganz klar. Zum einen überschreitet der Architekt schon bei der Kostenschätzung das vom Bauherren angegebene Budget erheblich (>10%). Zum anderen wurden Punkte wie Raumgrößen etc. nicht zufriedenstellend umgesetzt.

Was wären denn ansonsten "gewisse Forderungen", die nicht umgesetzt worden sind?
 
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Escroda

Den größten Nachteil durch diesen Verlauf hat ja eh der Bauherr,
Ach! Und dass die armen Kinder und die Katze des Architekten jetzt hungern müssen, weil er wegen deiner Entwürfe keinen anderen Auftrag annehmen konnte, ist wohl kein Nachteil!? :)

Wenn Du dem Architekten keine konkrete Vertragsverletzung nachweisen kannst, wirst Du seine Arbeit wohl bezahlen müssen. Sollte keine Einigung in Sicht sein, wirst Du juristische Hilfe suchen müssen.
 
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Pyrate

Ach! Wenn Du dem Architekten keine konkrete Vertragsverletzung nachweisen kannst, wirst Du seine Arbeit wohl bezahlen müssen. Sollte keine Einigung in Sicht sein, wirst Du juristische Hilfe suchen müssen.
Wie ich oben geschrieben habe, hat der Architekt auch keine große Lust mehr, würde die Sache aber wohl irgendwie durchziehen. Der Bauherr denkt aber, dass es keinen Sinn hat sich gegenseitig weiter zu quälen... Zudem ist der Vertrag ja noch gar nicht unterschrieben. Die bisherigen Vorschläge sind auch als Akquise zu verstehen, zumal sich erst im parallelen Verlauf der ersten Arbeiten auch über die Vertragsdetails (Honorarzone, Nebenkosten etc.) unterhalten wurde.
 
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Pyrate

Wobei ich mich eigentlich Frage, wie das ist: nehmen wir an, der Bauherr und der Architekt winden sich ewig weiter?
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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