Architekt und Bauherr können sich nicht auf einen Entwurf einigen

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Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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Y

ypg

Wie einigt man sich hier am besten?
Zusammen - nicht hier.

Zum anderen wurden Punkte wie Raumgrößen etc. nicht zufriedenstellend umgesetzt.
Da bin ich ganz bei @furchur
Räume ergeben sich oft. Und wenn ein Bauherr mit verschiedenen Ansprüchen, also Vorstellungen daherkommt, die sich gegenseitig beißen, dann kann der Architekt nur verlieren, weil die Ideen bzw Wünsche des Bauherren nicht umsetzbar sind.

Wobei ich mich eigentlich Frage, wie das ist: nehmen wir an, der Bauherr und der Architekt winden sich ewig weiter?
Willst Du Dich denn ewig mit Deinem Architekten winden?

Freiberufler sucht man sich eigentlich wegen seiner persönlichen Handschrift aus. Nicht gemacht? Oder hat er jetzt seine Handschrift geändert?
 
P

Pyrate

Außer bei den Vermessern natürlich :) trifft das aber auf alle Freiberufler zu. Nur beim Arzt zahlt deine Krankenversicherung, beim Anwalt evt. die Rechtsschutzversicherung. Aber wenn Du beim Maler ein Portrait in Auftrag gibst, sitzt der auch tagelang vor der Staffelei. Wär' doch ungerecht, wenn er kein Geld bekommt, nur weil Du Dir nicht gefällst.
:D laut gelacht!
 
E

Escroda

Nö die Wahrheit .
Ooooch, bist Du unlustig! Er ist doch noch kompromissbereit. Schadet doch nicht, die Eskalation mal durchzuspielen, um die Eskalation zu vermeiden.
Wenn beide eigentlich nicht mehr wollen, läuft es auf ein Pokerspiel heraus. Der eine will möglichst viel Geld für seine Leistung, der andere möglichst wenig bezahlen für Nutzloses. Beide wollen kein Gerichtsverfahren, weil teuer und nervenaufreibend. Wer gibt wann wieviel nach? Wer riskiert den Prozess? Wenn einer von beiden falsch spielt, gewinnen die Anwälte.
 
Z

Zaba12

Die Frage ist, geht es nur um "Geschmack" oder hat der Architekt gewisse Forderungen nicht umgesetzt, die von Anfang an dargestellt waren? Deiner Beschreibung nach eher ersteres, das ist dann das Pech des Auftraggebers. Der Architekt schuldet eine fehlerfreie und genehmigungsfähige Planung, alles unter Beachtung anfänglich vereinbarter Rahmenbedingungen. Schönheit im Auge der Erwartungen des Bauherren schuldet er nicht.

In diesem Fall werden die erbrachten Leistungen vollständig zu bezahlen sein. Je nachdem, wie weit vorangeschritten LP 1-3.
Fuchur hat vollkommen Recht! Dein Architekt kann grundsätzlich LP 1-3 abrechnen und dass sogar ohne unterschriebenen Vertrag, denn er hat aus seiner Sicht die Leistung erbracht. Da gibt es keine 2 Meinungen.

Der Kommentar mit der Akquise ist echt der Knaller. Als ich noch in der Beratung war, wollten die Kunden die ersten 2 Tage auch als Akquise kostenlos haben. Schwachköpfe!!!
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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