Jochen104
Ich denke mal da werden die drum herum kommen. Im Zweifelsfall mit einer Kiste KaltgetränkeIch werde mit den Leuten dort reden. Ggfs müssen die dann 2 Mal 10 cm Einfass Steine am Hauseingang weg flexen.
Ich denke mal da werden die drum herum kommen. Im Zweifelsfall mit einer Kiste KaltgetränkeIch werde mit den Leuten dort reden. Ggfs müssen die dann 2 Mal 10 cm Einfass Steine am Hauseingang weg flexen.
Ach?Kurz und knapp: sie dürfen das. Spar Dir also das Geld für einen RA
Liebe Grüsse, Bauexperte von unterwegs
Bauexperte
Deine Spitzfindigkeiten kannst Du Dir an den Hut stecken; noch besser ganz unterlassen!Und auf welcher Rechtsgrundlage, Frau Anwalt?
Ich bin sicher, daß es irgendwo in seinen Unterlagen zum Grundstück steht und er sich momentan - er hat ja Augenblick auch weiß Mutter Natur andere Sorgen - nur nicht erinnert.Klar ist das möglich, dass sich die Stadt vertraglich so ein Recht einräumen hat lassen, oder per Baulast, aber davon wüsste doch der TE?
Das Du gerne streitest, ist hinlänglich bekannt; ich streite nicht gerne, deshalb meine knackige Antwort an den TE.Es gibt durchaus bauliche Lösungen, die eine solche Rückenstütze nicht auf fremden Grund notwendig machen. Kosten halt 3 Mark mehr.
Ich weiß von so einem Recht nichts. Eine entsprechende Baulast liegt außerdem nicht vor.Klar ist das möglich, dass sich die Stadt vertraglich so ein Recht einräumen hat lassen, oder per Baulast, aber davon wüsste doch der TE?