Dazu wirst Du qualifiziertere Unterlagen brauchen als nur ein Verkaufsexposé: genehmigt ist der Wohnraum erst mit der Genehmigung; genehmigungsfähig ist er, wenn Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. Mindestraumhöhen, Rettungswege), und erlaubt sein kann die Wohnnutzung wie @Winniefred in Beitrag #15 erläuterte eventuell auch im Schwarzbau (was nicht gleichbedeutend mit einer Baugenehmigung ist).Wo frage ich denn nach, ob es als Wohnfläche erlaubt ist bzw. ob man das noch nachträglich machen könnte (zwecks Versicherung vermutlich sinnvoll?) ?
Also für sowas wie eine Höhersetzung hätte man meines Wissens nach in jedem Fall eine Baugenehmigung einholen müssen weil Statik? Die müsste ja vorliegen. Für den Ausbau guckst du in die Bauordnung deines Bundeslandes, zum Thema Dachausbau und auch Rettungswegen.
Ja, einen Teilschwarzbau zu ersteigern läuft bei mir unter der Rubrik "never catch a falling Knife" ;-)Wir haben direkt Abstand genommen. [...] Dann kommen noch ein paar Sachen mehr dazu, die im "Schwarzbau" entstanden sind