Musterkaufvertrag

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Sparstrumpf

Tag zusammen,
ich hätte eine kurze Frage zum Thema "Musterkaufvertrag". Dieser wird ja vom Notar erstellt und zugestellt, dann läuft ja eine 14tägige Frist. Ist dieser nach der Frist dann bindend? Unterschrieben wäre ja noch nichts. Frage rein Interessehalber.
 
O

Otus11

Das steht aus Gründen des Verbraucherschutzes im Beurkundungsgesetz.
§ 17 Abs. 2a Ziffer 2 Satz 2 BeurkG:


"(2a) Der Notar soll das Beurkundungsverfahren so gestalten, daß die Einhaltung der Pflichten nach den Absätzen 1 und 2 gewährleistet ist. Bei Verbraucherverträgen soll der Notar darauf hinwirken, dass

1. die rechtsgeschäftlichen Erklärungen des Verbrauchers von diesem persönlich oder durch eine Vertrauensperson vor dem Notar abgegeben werden und

2. der Verbraucher ausreichend Gelegenheit erhält, sich vorab mit dem Gegenstand der Beurkundung auseinanderzusetzen; bei Verbraucherverträgen, die der Beurkundungspflicht nach § 311b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs unterliegen, soll dem Verbraucher der beabsichtigte Text des Rechtsgeschäfts vom beurkundenden Notar oder einem Notar, mit dem sich der beurkundende Notar zur gemeinsamen Berufsausübung verbunden hat, zur Verfügung gestellt werden. Dies soll im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung erfolgen. Wird diese Frist unterschritten, sollen die Gründe hierfür in der Niederschrift angegeben werden.

Weitere Amtspflichten des Notars bleiben unberührt."
 
Zuletzt bearbeitet:
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Payday

damit wird sichergestellt, das der käufer nicht unter druck gesetzt werden kann zwecks "jetzt unterschreiben oder wir verkaufen es wem anderen".
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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