Darin steht "Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz ganz oder teilweise kündigen ...". Ich neige dazu, der Finanztest zuzustimmen, aufgrund des Wörtchens "teilweise". @Voki1?§ 489 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch
Vor 10 Jahren dürften die meisten das gleiche gedacht haben, nachdem die Talsohle von 3,5% durchschritten war.Dass in 10/15/20 Jahren der Zins immer noch bzw. wieder so ist, wie momentan, glaube ich persönlich nicht. Wodurch eine Neufinanzierung dann nicht das gelbe vom Ei wäre.