Architektin ändert ohne Rücksprache und ich soll nun zahlen

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B

Bauexperte

Hallo Bauline,

...Beim Außenputz stellt sich dann schon korrekterweise die Frage nach Machbarkeit. Die meisten Putzhersteller geben vor, nicht bei Regen zu arbeiten..zudem darf es nicht unter 5°C sein..weder beim auftragen, noch in der folgenden Nacht... sonst drohen erhebliche Frostschäden...abgesehen von der mangelhaften Haftung....zudem MUSS der Putzer die Restfeuchte des Mauerwerkes erst messen... wenn dieses noch zu feucht wäre...dann ist auch nix mit Außenputz aufbringen!
Alles richtig, keine Frage.

Ich habe in meiner Antwort vorausgesetzt - zumal von "Endputz" die Rede war -, dass der Unterputz ausreichend abgetrocknet ist (Mindeststandzeit Unterputz). Es ist immer empfehlenswert, dem Unterputz anschließend auch den Oberputz folgen zu lassen => Luft-/Bauteiltemperatur +5°.

Freundliche Grüße
 
D

Drimu

Guest
Hallo,

zur Information: der Gutachter hat u. a. folgende Mängel festgestellt

- Steigschacht um Abgasrohr teilweise mit brennbaren Materialien (Styropor)
- Wandputz teilweise über 6 mm auf 1 m aus dem Lot
- Estrich nicht waagerecht (bis zu 7,5 mm Abweichung zur Waagerechten)
- fehlende Trennfugen an den Türen im Estrich
- keine Wärmedämmung unter dem Estrích

Vielen Dank für den Tipp, mir einen Gutachter dazu zu holen. Auf Anraten des Gutachters habe ich nun einen Termin bei einem Anwalt der Verbraucherschutzzentrale.

Viele Grüße

Drimu
 
Zuletzt aktualisiert 14.05.2024
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