H
Hausner
Hallo,
ich kaufe ein Grundstück in zweiter Reihe. Damit ich eine Zufahrt habe, wurde wom Vorderliegergrundstück ein 3,5 m breiter Zufahrtsweg herausgemessen und als extra Flurstück gekennzeichnet. Im Notarvertrag steht, dass das neu herausgemessene Grundstück im Grundbuch mit "Abwasserkanal- und Gasleitungsrechte für den jeweiligen Eigentümer von ..." ... meinem hinterliegenden Grundstück belastet ist. Weiterhin steht: "Die o. g. Rechte werden insgesamt zur Löschung bewilligt und beantragt. Sie sind nach Angabe nicht mehr erforderlich, da die Erschließung von ... (meinem, dem hinterliegenden Grundstück) über das neu herausgemessene Grundstück erfolgt".
Nun frage ich mich, ob es nicht besser ist, das Abwasserkanal-Recht stehen zu lassen und ich sozusagen mein eigener Dienstnehmer bin. Ist das so sinnvoll?
ich kaufe ein Grundstück in zweiter Reihe. Damit ich eine Zufahrt habe, wurde wom Vorderliegergrundstück ein 3,5 m breiter Zufahrtsweg herausgemessen und als extra Flurstück gekennzeichnet. Im Notarvertrag steht, dass das neu herausgemessene Grundstück im Grundbuch mit "Abwasserkanal- und Gasleitungsrechte für den jeweiligen Eigentümer von ..." ... meinem hinterliegenden Grundstück belastet ist. Weiterhin steht: "Die o. g. Rechte werden insgesamt zur Löschung bewilligt und beantragt. Sie sind nach Angabe nicht mehr erforderlich, da die Erschließung von ... (meinem, dem hinterliegenden Grundstück) über das neu herausgemessene Grundstück erfolgt".
Nun frage ich mich, ob es nicht besser ist, das Abwasserkanal-Recht stehen zu lassen und ich sozusagen mein eigener Dienstnehmer bin. Ist das so sinnvoll?