Doppelcarport bauen

4,30 Stern(e) 3 Votes
I

Illo77

Wir planen ein Doppel-Carport/eine Kleingarage zu bauen, alles aus Holz mit Trapezblechdach, 3 Seiten verkleidet evtl. (das würde dann aber später mal nachkommen) ein Sektionaltor.
Es soll zur Unterstellung für unsere zwei PKWs sein und im hinteren Bereich auch mal ein Fahrrad oder der Rasenmäher (deswegen kommt von hinten noch eine Tür mit rein)

Die zur Verfügung stehende Fläche ist 6,40 x 6,20 m, die Länge von 6,20 m wollten wir voll nutzen von Außenkante Pfosten bis Außenkante Pfosten bzw. Außenverkleidung, für den Dachüberstand haben wir ohne Ende in die entsprechende Richtung Platz Richtung Rasen bzw. Auffahrt, die Breite soll 6,0 m von Außenkante/Außenkante Pfosten betragen damit wir für die seitlichen Dachüberstände genug Luft haben (die eine Seite reicht an die Grundstücksgrenze).

Wie würdet ihr es am besten bauen? H-Pfostenträger mit Punktfundamenten direkt in die Erde oder 2 Reihen Schalungssteine/Kellerwandsteine an den 3 Seiten rundherum und da rein dann Pfostenträger einbetonieren? Letzteres hat wahrscheinlich den Vorteil, dass man keine Holzaußenverkleidung direkt bis zum Boden hat wg. Feuchtigkeit/Schneehaufen und kein Wasser von außen ins Carport kriechen kann oder? Müssen die Schalungssteine auf ein Streifenfundament oder reicht es die erste Reihe zur Hälfte in die Erde (verdichteter Recyclingunterbau) zu setzen?

Pfosten sollen Fichte KVH werden in 12x12 cm Durchmesser, außenverkleidung auch Holz z. B. Stülpschalung oder ähnliches.
Reichen 6x12 cm Hölzer als Dachkonstruktion im Abstand von 60 cm? Oder sollte man z. B. 8x12 cm nehmen?
Darauf soll dann direkt das Trapezblechprofil (Antitropfbeschichtet)
Fußbodenbelag wird bzw. bleibt der derzeitige Splitt
 
T

toxicmolotof

Was sagen denn der Planer, das Bauamt und der Statiker dazu?

Hier wirst du keine belastbare Antwort zur Standsicherheit bekommen.

Dass Holz nicht den Erdboden berühren sollte, hast du ja schon erkannt.
 
I

Illo77

Bei uns eintragungsfrei aufjedenfall das habe ich bereits abgeklärt, da mittlere Wandhöhe von 2,75 m nicht überschritten wird und keine Grundstücksgrenze mit länger als 9,0 m bebaut wird sind Kleingaragen (so heißt es ja anscheinend offiziell da ein Carport nur offene Seiten hat) eintragungsfrei. Anders wäre es, wenn wir daraus ein Satteldach machen würden und es entsprechend höher werden würde...

Ok Statik kann ich ja machen lassen, das kein Problem...
 
T

toxicmolotof

Eintragungsfrei heißt aber nicht, dass die Bauordnung nicht eingehalten werden muss.

Daher wird ein Standsicherheitsnachweis benötigt, der dir dann sagt welche Balken in welcher Dicke wo wie benötigt werden.
 
Zuletzt aktualisiert 01.06.2024
Im Forum Garage / Carport gibt es 574 Themen mit insgesamt 5787 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben