Schuppen oder Garage

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Majo83

Hallo Gemeinde,

ich wollte auf meinem Grundstück eine(n) Schuppen/Garage bauen.
Ich wollte direkt auf der Grenze bauen und konnte schon folgende Dinge in Erfahrung bringen.

Maximale Länge Grenzbebauung ist 9m
Maximale Grundfläche ist 49qm

Jetzt stellt sich mir aber die Frage ob diese Angaben nur für Garagen gelten oder auch Schuppen, wobei mir halt nicht ganz klar ist was der Unterschied zwischen beiden sein sollte. (Ich vermute wegen Auto, aber ich kenne einige die haben auch in Ihrer Garage "nur" Werkzeugs und Fahrräder drin)

Auf dem Bauamt sagte man mir ein Schuppen ist immer Genehmigungspflichtig und eine Garage kann ich bis zu der Größe bauen, die ich schon oben angegeben habe.

Aber einen Unterschied was den nun als Schuppen gilt und was als Garage konnte mir noch keiner sagen!?

Zur Anmerkung: in meine Garage soll der PKW-Anhänger, Fahrräder und bisschen Werkstatt und natürlich auch als Lager, aber KEIN AUTO.

Wäre dankbar für jede Info :)
 
Zuletzt aktualisiert 09.06.2024
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