WilderSueden
Bei uns in BW wird ja das Förderprogramm für "Netzdienliche Speicher" neu aufgelegt. Dazu habe ich mich gerade ein bisschen durch die Förderbedingungen für das alte Programm gelesen und dazu eine Frage. Ich hatte zwar mal schon einen Thread im Unterforum für Baukosten/Förderungen aufgemacht aber da hat sich keiner gemeldet und die Frage ist auch eher technisch.
In den Förderbedingungen steht folgendes:
Die maximale Leistungsabgabe der Photovoltaik-Anlage am Netzanschlusspunkt beträgt a) bei Photovoltaik-Anlagen mit bis zu 30 kWp Leistung 50 Prozent,b) bei Photovoltaik-Anlagen mit mehr als 30 kWp Leistung 60 Prozent der installierten Leistung der Photovoltaik-Anlage. Die Ver-pflichtung zur Leistungsbegrenzung besteht dau-erhaft für die gesamte Lebensdauer der Photovoltaik-An-lage, mindestens aber für 20 Jahre [...]
Sind Photovoltaik-Anlagen [...] mit technischen Einrichtungen ausgestattet, die die Pflicht nach § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 oder § 9 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Erneuerbare-Energien-Gesetz (ferngesteuerte Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung durch Netzbetreiber) erfüllen, entfällt die Wirkleistungsbegrenzung [...]
Das hört sich für mich nicht besonders wirtschaftlich an. Für eine Einmalzahlung von 1000€ oder so darf ich immer nur die Hälfte der Nennleistung einspeisen. Gerade im Sommer ist der Ertrag ja recht hoch und eine Grundlast im Haus von mehreren kW ohne Klimaanlage eher unwahrscheinlich. Die Batterie ist da ja auch ab Vormittag vermutlich voll.
Der Ausweg wäre ja dass der Netzbetreiber abregelt. Wie häufig kommt sowas vor und ist die Abregelungsmöglichkeit ein Standard-Bauteil bei Wechselrichtern?
In den Förderbedingungen steht folgendes:
Die maximale Leistungsabgabe der Photovoltaik-Anlage am Netzanschlusspunkt beträgt a) bei Photovoltaik-Anlagen mit bis zu 30 kWp Leistung 50 Prozent,b) bei Photovoltaik-Anlagen mit mehr als 30 kWp Leistung 60 Prozent der installierten Leistung der Photovoltaik-Anlage. Die Ver-pflichtung zur Leistungsbegrenzung besteht dau-erhaft für die gesamte Lebensdauer der Photovoltaik-An-lage, mindestens aber für 20 Jahre [...]
Sind Photovoltaik-Anlagen [...] mit technischen Einrichtungen ausgestattet, die die Pflicht nach § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 oder § 9 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Erneuerbare-Energien-Gesetz (ferngesteuerte Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung durch Netzbetreiber) erfüllen, entfällt die Wirkleistungsbegrenzung [...]
Das hört sich für mich nicht besonders wirtschaftlich an. Für eine Einmalzahlung von 1000€ oder so darf ich immer nur die Hälfte der Nennleistung einspeisen. Gerade im Sommer ist der Ertrag ja recht hoch und eine Grundlast im Haus von mehreren kW ohne Klimaanlage eher unwahrscheinlich. Die Batterie ist da ja auch ab Vormittag vermutlich voll.
Der Ausweg wäre ja dass der Netzbetreiber abregelt. Wie häufig kommt sowas vor und ist die Abregelungsmöglichkeit ein Standard-Bauteil bei Wechselrichtern?