Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ist ein Bundesgesetz und gilt dementsprechend.Hängt vom Bundesland ab, in einigen geht es nicht. Es sei denn, Du möchtest als regenerativen Anteil parallel zur Gastherme noch eine Pelletheizung, Geothermie oder einen Scheitholzkeseel installieren...
Öhrm - eine Lüftungsanlage könnte sogar noch teurer werden als die Solarthermie. Nur braucht man dann keinen überdimensionierten WW-Speicher. Kurzversion: die 12.500 EUR Aufpreis sind völlig überzogen...Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ist ein Bundesgesetz und gilt dementsprechend.
Der regenerative Anteil kann durch Umweltwärme gestellt werden, darunter fallen ebenfalls Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.
Der Energieberater muss allerdings berechnen, ob der Anteil der zurückgewonnenen Wärmeenergie ausreicht. Ebenso wie er berechnen muss, wie viele Solarthermie Kollektoren erforderlich sind, um gesetzeskonform zu sein.