Zusammenarbeit mit Architekt beenden

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Tommes78

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage. Wir sind über einen Bekannten an einen Architekten gekommen, aber wir sind mit dem Verlauf und der Arbeit nicht wirklich zufrieden. Daher möchten wir uns von dem Architekten trennen, nachdem wir merken das wir nicht wirklich überein kommen.

Es gibt keinen Vertrag den wir unterschrieben haben. Wo ich ihn beim ersten Gespräch auf Kosten angesprochen habe, sagte er er rechne auf Mindestsatz der HOAI ab und er würde erst mal einen Entwurf machen. Auf meine Frage was ist wenn wir nicht übereinkommen, sagte er das wir uns keine Sorgen machen sollen und sowas nicht passieren würde.
Jetzt ist doch so gekommen und nun die Frage wie man am Besten vorgeht und was der Architekt für seine Leistung verlangen kann ?

Was bisher gemacht wurde. Im ersten Gespräch habe wir gesagt das wir ein Haus mit 160 m² wünschen und das Max. 260.000 T€ all in kosten darf. Ich habe ausdrücklich gefragt ob das realisierbar ist und er sagt das wir das hinbekommen.
Nach der Präsentation des ersten Entwurfes lagen wir dann bei 320.000 €. Ich habe gesagt das es zwar ein schöner Entwurf ist, aber die Kosten nicht passen und das wir von den Kosten runter müssen. Wir machten Uns zu dem Entwurf Gedanken und gaben Änderungen an den Architekten weiter, da er auch einen Raum vergessen hatte. Natürlich gaben wir Ihm an die Hand die Kosten zu reduzieren. Unsere Änderungen wurden umgesetzt, aber zum Termin lag keine neue Kostenschätzung vor. Unser Architekt meinte da aber schon das wir wieder bei 320.000 € liegen würde. Er hatte bei der ersten Kostenberechnung die Jalousien und Fußbodenheizung nicht berücksichtigt. Zu dem genannten Budget von 260 T€ vom ersten Termin meinte er plötzlich das er die Summe ohne seine Architekten Leistung gesehen hätte, aber ich hatte ausdrücklich gesagt das es die Summe inkl. seinem Honorar ist
Nun gut wir fragten nach einen Alternativ Grundriss zum nächsten Termin, da der bisherige Grundriss ein SplitLevel Haus war da wir ein Hang Grundstück haben. Diesen Alternativ Entwurf präsentierte er uns dann auch (denke das war irgendein Bestandsgrundriss aus seiner Schublade), aber ohne Kostenaufstellung er meinte das es auch nicht billiger wird, aber der erste Entwurf.
Also drehen wir Uns die ganze Zeit im Kreis und es passiert nicht wirklich etwas um die Kosten zu reduzieren.
Nun gaben wir zu dem ersten Grundriss noch mal Änderungen durch. Der Architekt kürzte endlich mal was am Volumen und wir kommen nun auf eine Summe von 300 T€. Stolz wird in seinem schreiben erwähnt das wir nun unser Budget erreicht haben, wenn wir unsere geplanten Eigenleistung von der Bausumme abziehen. Ich muss dazu sagen, das wir nach dem 2. Entwurf das Budget auf Max 280 T€ angehoben haben.
Nun ist es aber so, das uns der Grundriss nicht mehr gefällt durch die ganzen Einschnitte ( Zugang zum Hauswirtschaftsraum über Gäste WC) und das irgendwie das Vertrauensverhältniss nicht mehr wirklich da ist ( hervorgerufen durch x mal hinweisen auf das Budget, Einzeichnen eines gemauerten Kamins ( bis heute nicht berücksichtigt ) usw. usw. )
Fakt ist das bis heute nicht unser Budget erreicht wurde und wir dieses auch nicht mehr erreichen werden ohne immer kleiner zu werden. Das hat dann wenig mit unseren 160 m2 und 260 T€ - 280 T€ Budget zu tun.

Nun meine Frage wie beendet man am Besten dieses Missverständnis und was kann der Architekt von uns verlangen. Er soll das nicht umsonst gemacht haben, aber ich möchte auch nicht das er mit einer überzogener Rechnung kommt. Ich weiß ehrlich gesagt auch nicht in welcher Leistungsphase wir uns befinden. Phase 1 Grundlagenermittlung haben wir so halb gemacht und wo ist der Unterschied zwischen Phase 2 und 3. Meiner Meinung sind wir in Phase 2 - Vorplanung + Kostenschätzung. Wir haben bisher zwar immer bunte Ausdrücke mit Außenansichten bekommen + manchmal seine Kostenabschätzung, aber ist das schon Entwurfsplanung ?

Bin für Eure Hilfe dankbar wie man am Besten vorgeht.
 
Koempy

Koempy

Man kann einfach einen HOAI Rechner anschmeissen und grob die Werte schätzen.
wenn man nun davon ausgeht, dass er 300.000 für seine Berechnung annimmt, dann werden für die Phasen 1 und 2 ca. 3600 € Netto fällig.
Das ist ein nettes Sümmchen. Das Problem aber was ihr nun habt, dass ihr keinen Vertrag habt. Und das zweite Problem ist, dass oft ein Architekt erst bezahlt wird, wenn ein Genehmigsungsfähiger Plan vorliegt. Dieser wird in den Phasen 1 bis 4 geplant.
Ich würde erst mal das Gespräch suchen und genau diese Fragen klären.
 
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Legurit

260 T€ inkl. Planungskosten (Honorar) und inkl. Baunebenkosten oder exkl. Nebenkosten?
Splitlevel ist wohl schon etwas teurer und Bauen am Hang auch.
Sonst noch mal euren Bedarf analysieren? Was gefällt euch denn jetzt nicht mehr? Glaube Hausbau ist fast immer ein Kompromiss - wir wollten auch ein Schloss und bauen unn eher eine Hütte (na ja nicht ganz so schlimm)

Würde Koempysonst auch recht geben - einfach mal fragen, was er für die bisherige Planungsleistung berechnen würde. Halt sagen, dass ihr euch das Haus so erst mal nicht Leisten könnt.
 
U

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Wir wollten auch ein Haus für 250 und machen jetzt eines für plusminus 350. Leider kann unser Architekt auch nicht hexen...
 
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Tommes78

Moin Moin, klar erschreckt man sich am Anfang was so ein Haus kostet und nachher merkt man was davon übrig bleibt ;(
Ich möchte auch nicht das der Architekt hext, aber wenn ich beim ersten Termin sage unser Limit ist 260.000 € für alles dann muss er mir doch gleich sagen das wir das nicht hinbekekommen, oder ? Und nicht sagen das es möglich ist und plötzlich kommt der erste Entwurf mit 320.000 € raus. Es geht ja erst mal nicht darum ob ich es mir leisten kann oder nicht, sondern das er die Vorgaben sprich Budget einzuhalten hat. Und das hat er bisher nicht geschafft.
Aber danke schon mal für eure Rückmeldungen, ich werde dann mal Gespräch mit dem Architekt suchen und schauen was rauskommt. Habe halt nur Angst das er mehr berechnet, als überhaupt geleistet.
 
W

Wanderdüne

Beauftragungen ohne Vertrag sind immer problematisch, besonders wenn die Summen höher sind.
Letztlich wird es darauf ankommen, welcher Umfang der Beauftragung durch die Handlungen beider Parteien angenommen werden konnte. Daraus könnten dann Zahlungsansprüche abgeleitet werden.
Im schlimmsten Fall muß alles durchleuchtet werden, dabei ist auch zu prüfen, ob der vorliegende Entwurf tatsächlich budgetkonform ist.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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